Nachhaltige Kommunalfinanzen brauchen Sicherheit!

Behandelt wurde auch die Novelle des Umsatzsteuergesetzes zum 01.01.2017, die u.a. das Thema Interkommunale Zusammenarbeit betrifft. Damit stellt sich eine Fülle praktischer Anwendungsfragen, die die Finanzministerien mit einem ersten Anwendungserlass zur Durchführung der Neuregelung klären möchten. Der Ausschuss begrüßte den vorliegenden Entwurf des Anwendungserlasses als geeignete Orientierungshilfe die kommunale Praxis. Es müsse Rechtssicherheit für die Städte und Gemeinden geschaffen und das Ziel weiter verfolgt werden, dass die interkommunale Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Erledigung gesetzlicher Aufgaben durch die Städte und Gemeinden nicht durch Umsatzsteuerpflichten erschwert wird.

Die jüngst vereinbarte Reform der Bund-Länder-Finanzen wurde von den kommunalen Finanzern aus ganz Deutschland im Grundsatz begrüßt. „Der jahrelange Streit zwischen Ländern und Bund musste beendet werden. Für die Landes- und Kommunalhaushalte ging es um nicht weniger als Planungssicherheit für Investitionen und Zukunftsperspektiven“, so Dr. Gmehling und Dr. Degenhardt. „Aber es muss sichergestellt werden, dass die Länder die zusätzlichen Bundesmittel auch an die Gemeinden weiterreichen. So, wie wir es auch bei der Integrationspauschale des Bundes an die Länder und auch bei der 5-Milliarden-Kommunalentlastung ab dem Jahr 2018 erwarten“.

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen war das im Sommer dieses Jahres reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017). Ziel der Reform ist es, die notwendige Vergütung für EE-Anlagen wettbewerblich zu ermitteln. Dies soll sowohl eine bessere Steuerung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien als auch eineengere Abstimmung mit der Netzausbauplanung ermöglichen.

Gmehling und Degenhardt begrüßten die Reform grundsätzlich:

„Das EEG 2017 ist der richtige Schritt, um den Wettbewerb bei der Er-zeugung regenerativer Energie voranzubringen und so langfristig auch die Stromkosten für die Verbraucher zu senken. Wesentlich für das Gelingen der Energiewende ist eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung, vor allem in den Kommunen vor Ort, wo sich der Ausbau der Erneuerbaren Energien vollzieht bzw. bereits vollzogen hat. Damit dies gewährleistet ist, darf die breite Akteursstruktur im Bereich der Betreiber von EE-Anlagen in Deutschland nicht gefährdet werden“, sagten Gmehling und Degenhardt.

Das EEG 2017 sieht anstelle eines staatlich festgesetzten Förderbeitrages für Erneuerbare Energien ein Ausschreibungsmodell vor, das durch die Bundesnetzagentur durchgeführt wird. Um die Akteursvielfalt beizubehalten, können lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften unter erleichterten Bedingungen an den Ausschreibungen für Windenergie an Land teilnehmen. Hierbei haben die Kommunen die Wahl, ob sie sich mit bis zu 10% an dem Projekt beteiligen wollen. Die erste Ausschreibungsphase wird im Mai 2017 stattfinden.

„Die besonderen Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften von Kommunen und kommunale Unternehmen war ein richtiger und wichtiger Schritt. Im weiteren Verfahren ist es nun essentiell, dass die Be-teiligungsmöglichkeiten im Ausschreibungsverfahren für lokale Akteure handhabbar sind und nicht durch zu hohe bürokratische Anforde-rungen verhindert werden“,so Gmehling und Degenhardt. Abschließend machten sie deutlich, dass die Energiewende eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung sei, die es nicht zum Nulltarif geben werde. Die kommunale Ebene sei für das Gelingen der dezentralen Energiewende ein Schlüsselfaktor.

Weitere Informationen

(DStGB-Pressemitteilungen Nr. 27)

(Foto: © Eisenhans- Fotolia.com)

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