ÖPNV: Kommunen müssen entscheiden Können

So müssen die Kommunen u.a. die Möglichkeit haben, Qualitätsvorgaben machen zu können, an die sich alle Anbieter halten müssen. Die Entwicklungen in einzelnen Städten haben gezeigt, dass Privatisierungen gegen den Willen der Kommunen durchgesetzt werden konnten. Dadurch besteht die Gefahr, dass, wie bereits in Pforzheim geschehen, ein bewährtes kommunales Verkehrsunternehmen abgewickelt werden und Mitarbeiter entlassen werden müssen. Kommunale Investitionen in Fuhrpark und Gebäude werden dadurch entwertet.

Private Unternehmen können dies über sogenannte eigenwirtschaftliche Anträge erreichen, die nach dem geltenden Recht vorrangig behandelt werden müssen. Die Anbieter sollen dazu zwar ohne zusätzliche staatliche Zuschüsse auskommen. Allerdings erwarten auch diese in der Praxis ebenfalls Zuschüsse, etwa für die Schülerbeförderung, vergünstigte Tickets im Verkehrsverbund oder die Anschaffung von Bussen. 

Die Kommunen haben einen Versorgungsauftrag und stehen damit in der Verantwortung, diese Leistungen der Daseinsvorsorge zu gewähren. Der Versorgungsauftrag sichert ab, dass die Menschen in der Stadt und auf dem Land die Möglichkeit behalten, Arztbesuche und Lebensmitteleinkäufe mit dem ÖPNV zu organisieren.

Um dies auch künftig sicherzustellen, muss die Entscheidungshoheit der Kommunen bei der Direktvergabe nach dem Personenbeförderungsgesetz wieder gestärkt werden. Der heute im Bundesrat beratene Länderantrag ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Er verfolgt das Ziel, dass tatsächlich nur kostendeckende Angebote zum Zuge kommen. Außerdem werden Sozialstandards wie tarifvertragliche Mindestentgelte und Qualitätsstandards zugunsten der Fahrgäste im ÖPNV abgesichert. Langfristiges Ziel muss bleiben, den Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre ganz zu streichen. Damit würde die kommunale Entscheidungshoheit gestärkt und die schon in der ÖPNV-Verordnung vorgesehene Direktvergabe von Verkehrsleistungen durch eine Kommune an ein kommunales Unternehmen abgesichert.

(DStGB-Pressemitteilung Nr. 04/2017)

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(Foto: © VRD-Fotolia.com)

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