Fahrverbote

Nicht verhältnismässig bei geringfügigen Überschreitungen

Die geplante Regelung betrifft über 50 Städte, in denen dann zumindest zeitnah keine Fahrverbote drohen und somit das wirtschaftliche Leben in den Kommunen nicht gefährdet ist. Der Vorschlag des Gesetzgebers ist vor allem gerechtfertigt, weil erste Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität bereits greifen und die Stickoxid-Belastungen rückläufig sind. Die Städte und Gemeinden werden die Verkehrswende mit mehr Elektrobussen und nachgerüsteten Dieselbussen, einer Stärkung des ÖPNV und des Radverkehrs sowie verstärkter Digitalisierung des Verkehrs weiter vorantreiben, so dass mittelfristig die Diskussion um Fahrverbote an Bedeutung verlieren wird. Diese Entwicklung wird umso schneller eintreten, je früher sich die Industrie zu Ihrer Pflicht bekennt, Hardware-Nachrüstungen – wo sie möglich sind – auf den Weg zu bringen und zu finanzieren.“

Statement von DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg

Foto: © Gina Sanders - Fotolia.com

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