Ländlicher Raum

Förderung ländlicher Räume ins Grundgesetz!

Die Änderung des Grundgesetzes ist aus Sicht des kommunalen Spitzenverbandes notwendig, da die derzeit vorhandenen Möglichkeiten zur Förderung nicht mehr zeitgemäß sind. Ländlicher Raum ist mehr als die derzeit nach dem Grundgesetz vorgesehene Förderung von Agrarstruktur und Küstenschutz. Die Wirtschaft im ländlichen Raum wird längst von kleinen und mittelständischen Unternehmen außerhalb der Landwirtschaft dominiert.

Es gelte die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft dieser Betriebe zu stärken, die das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bilden, so der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Deutschland ist stark, weil es in der Fläche stark ist. Drei Fünftel des Bruttosozialprodukts Deutschlands wird hier erwirtschaftet. Um die ländlichen Räume weiter zu stärken, bedarf es einer breiteren Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen, etwa um Mitarbeiter und Infrastruktur fit zu machen für die Digitalisierung und den globalen Wettbewerb.

Damit stärken werden zugleich die Wertschöpfung in der Fläche durch ortsnahe Arbeitsplätze und Infrastrukturangebote gestärkt. Auch für die Zentren und Ballungsräume werden sich positive Effekte zeigen, da Stadt und Land aufeinander angewiesen sind. Ohne eine gezielte Möglichkeit der Förderung ländlicher Räume droht eine Spirale in Gang gesetzt zu werden, die durch Mangel an Arbeitsplätzen, weniger Daseinsvorsorgeangebote, schlechter Infrastruktur und demografischen Wandel geprägt ist.

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(Foto: © eyewave-Fotolia.com)

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