Zuwanderung

Neues Gesetz wird Problem nicht lösen 

„Es ist richtig, durch ein neues Gesetz bürokratische Hürden abzubauen und die Einwanderung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten zu erleichtern, wenn jene ihren Lebensunterhalt selbst sichern können. Für den Fachkräftemangel in Deutschland wird dies jedoch nicht viel mehr sein als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Situation wird sich in den kommenden Jahren deutlich verschärfen. Rund 700.000 Schulabgängern stehen in diesem Jahr mehr als 1 Million Menschen gegenüber, die in den Ruhestand gehen. Die mit dem Einwanderungsgesetz verknüpften Erwartungen sind illusorisch. Auf Basis der aktuellen, bereits liberalen gesetzlichen Regelungen sind im Jahr 2017 rund 107.000 Menschen nach Deutschland. Selbst eine Verdopplung der Anzahl von Erwerbstätigen aus Drittstaaten durch das neue Einwanderungsgesetz könnte unseren Fachkräftebedarf nicht annähernd befriedigen. Zudem muss auch geklärt werden, wer für den Vollzug des geplanten neuen Gesetzes zuständig sein soll und wer sicherstellt, dass bei erfolgloser Arbeitssuche die Ausreise der betroffenen Personen tatsächlich stattfindet. Der insgesamt entstehende Verwaltungsaufwand, zum Beispiel die Prüfung der notwendigen Qualifikationen, des Vorhaltens ausreichender Mittel für die Zeit der Arbeitssuche und die Echtzeitprüfung etwaiger Arbeitsverträge, sollte nicht unterschätzt werden.

Die Bundesregierung sollte sich verstärkt darauf konzentrieren, das Potenzial auf dem deutschen und dem europäischen Arbeitsmarkt zu heben. Die Lösung für das Fachkräfteproblem kann nur innerhalb Deutschlands und der EU gefunden werden. Bessere Aus- und Weiterbildung, bessere Vermittlung von Erwerbslosen, Qualifikation von Flüchtlingen mit Bleiberecht und Gewinnung von Jugendlichen aus EU-Staaten mit hoher Jungendarbeitslosigkeit sind erfolgversprechende Maßnahmen. Dazu brauchen wir allerdings kein Einwanderungsgesetz. Zur Hebung vorhandener Potenziale gehört auch die Gruppe der gut integrierten, arbeitenden Flüchtlinge, die trotz Ausbildungs- oder Arbeitsverträgen nicht sicher sein können, wie lange sie in Deutschland bleiben dürfen. Wer sich seiner Zukunft nicht sicher ist, kann und wird auch keine Pläne schmieden, die unserem Arbeitsmarkt dienlich sind. Es ist für die integrierten Flüchtlinge, aber auch für die deutschen Arbeitgeber, die mit viel Kraft Ausbildungs- und Arbeitsperspektiven geschaffen haben, zwingend erforderlich, dass die Bundesregierung sich auf eine Stichtagslösung einigt und unter bestimmten Bedingungen ein dauerhaftes Niederlassungsrecht einführt. Wer sich integriert, für Deutschland arbeitet und seinen Lebensunterhalt selbst sichert, für den sollten wir mehr bereithalten, als eine Übergangslösung.“

(Ein Statement von Dr. Gerd Landsberg, DStGB-Hauptgeschäftsführer)

Weitere Informationen:

(Foto: © kamasigns - fotolia.com)

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