Holzvermarktung

Neustrukturierung der Holzvermarktung

IDr. Karl-Heinz Frieden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, und Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, erklären: „Die Neustrukturierung der Holzvermarktung ist eine gewaltige Herausforderung in organisatorischer, personeller und finanzieller Hinsicht für die waldbesitzenden Kommunen. Aber gerade am Beispiel Rheinland-Pfalz wird deutlich, dass die Gemeinden und Städte bereit sind, mehr Verantwortung für ihren Wald zu übernehmen und sich im Rahmen kommunaler Kooperationsmodelle solidarisch zeigen.“

In Rheinland-Pfalz haben Umweltministerium, Gemeinde- und Städtebund und Walbesitzerverband ein gemeinsames Konzept zur Neustrukturierung der Holzvermarktung erarbeitet, das die Zustimmung des Bundeskartellamtes fand. Zum 01.01.2019 sollen fünf kommunale Holzvermarktungsorganisationen entstehen, die flächendeckend über das Land verteilt sind. Sie schließen Holzkaufverträge names der beteiligten kommunalen Waldbesitzer ab und bieten auch Privatwaldbesitzern die Vermarktung ihres Holzes an. Das jeweilige Forstamt mit seinen staatlichen und kommunalen Revierleitern ist unverändert für die Waldbewirtschaftung und die Holzbereitstellung zuständig. Der Brennholzverkauf an private Endverbraucher gehört nicht zu den Aufgaben der kommunalen Holzvermarktungsorganisationen, sondern erfolgt unverändert vor Ort.

„Ein kleinstrukturierter Waldbesitz, dem heute Großbetriebe der Holzindustrie gegenüberstehen, ist auf  Zusammenarbeit angewiesen,“ erläutern Dr. Karl-Heinz Frieden und Dr. Gerd Landsberg. „Wir werben für ein gemeinsames, solidarisches Handeln der Kommunen und streben keine Strukturen an, bei denen es wenige Gewinner und viele Verlierer gibt. Im Übrigen gewährleisten große Vermarktungsorganisationen eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit, eine qualifizierte Personalausstattung und bessere Reaktionsmöglichkeiten auf Sturmereignisse in den Wäldern. Auch wenn sich aus der anstehenden BGH-Entscheidung grundlegender Veränderungsbedarf hinsichtlich der vorgelagerten staatlichen Dienstleistungen (insbesondere des Revierdienstes) ergeben sollte, ist die Bildung großer Holzvermarktungsorganisationen unverändert zielführend.“

„Mosel-Saar“ ist eine der fünf vorgeschlagenen Holzvermarktungsregionen. Sie umfasst die Landkreise Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg sowie die kreisfreie Stadt Trier. Die berührten Kommunalverwaltungen führen mit Unterstützung des Gemeinde- und Städtebundes gegenwärtig Abstimmungsgespräche bzgl. der Bildung einer gemeinsamen Holzvermarktungsorganisation in der Rechtsform der GmbH. Eine Entscheidung ist bereits gefallen:

Der Geschäftssitz der neuen Gesellschaft wird in der Gemeinde Morbach im Hunsrück liegen.
Abschließend betonen Dr. Karl-Heinz Frieden und Dr. Gerd Landsberg: „Wir benötigen Strukturen, die den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen genügen, aber gleichzeitig auch der Bedeutung des Waldes für die Eigentümer und für die Gesellschaft Rechnung tragen. Unsere qualitativ hochwertige Waldbewirtschaftung, das flächendeckende Dienstleistungsangebot und der Einsatz gut ausgebildeter Forstleute dürfen im Gefolge des Kartellverfahrens nicht unter die Räder geraten. Markenzeichen des Kommunalwaldes ist die sehr enge Bindung der Bürgerinnen und Bürger an ihren Wald, der Heimat darstellt und ein Stück weit Identität stiftet. Dies gilt es auch in Zeiten der Veränderung zu bewahren!“

Berlin/Mainz, den 28.05.2018

Für Rückfragen:
Dr. Stefan Schaefer, Forst- und Pressereferent des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz
Tel. 06131/2398124
Mobil: 0172/8466976.

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