Corona-Regeln

Regelungsdschungel lichten

So sollten sich die Länder auf einheitliche Regelungen für etwaige Beherbergungsverbote verständigen und gleichzeitig sicherstellen, dass Urlaubsreisende auch tatsächlich 48 Stunden vor Einreise einen Corona Test erhalten können. Es sollte ausdrücklich nochmals klargestellt werden, dass die Beherbergungsverbote eben nicht für dienstlich veranlasste Reisen gelten. Alles andere wäre eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Verstöße gegen die Maskenpflicht sollten bundesweit mit einem einheitlichen Bußgeld belegt werden. Das ist keine Gefahr für den Föderalismus, sondern erleichtert den Vollzug und die Nachvollziehbarkeit für die Bevölkerung in ganz Deutschland.

Die immer neuen Regelungen müssen von den Ordnungsämtern vor Ort kontrolliert und umgesetzt werden. Hier sollten die Länder gemeinsam überlegen, wie sie die kommunalen Ordnungsdienste nachhaltig stärken können. Die Länder sind zudem gefordert, sicherzustellen, dass neue Regelungen mit ausreichendem Vorlauf an die Städte und Gemeinden kommuniziert werden, sodass diese sie rechtzeitig umsetzen können.

Im Sinne eines einheitlich praktikablen und verständlichen Vorgehens, wäre eine bundeseinheitliche Ampel-Lösung, wie sie teilweise zum Beispiel in Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen eingerichtet wurde, sinnvoll. Diese Ampel muss Grenzwerte definieren, bei deren Überschreitung dann Einschränkungen wirksam werden. Wenn zum Beispiel in einem Kreis oder in einer Stadt mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner und pro Woche vorliegen, dann springt die Ampel auf Rot und private Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen sind dann untersagt.

Außerdem fordern wir die Länder auf sicherzustellen, dass neue Regelungen mit ausreichendem Vorlauf mit den Städten und Gemeinden kommuniziert werden so dass diese sie rechtzeitig umsetzen können.

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Foto: © ra2 studio-Fotolia.com

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