Teilhabe

Kindergrundsicherung bleibt Vereinfachung schuldig

"Die Zielrichtung der Kindergrundsicherung, bestehende Leistungen zu bündeln und so Kinderarmut zu begrenzen, ist grundsätzlich richtig und dringend angezeigt. Die Maßnahmen, die die Bundesregierung dazu vorsieht, werden den Zielen allerdings nicht gerecht. Bestehende, bewährte Strukturen bei den Jobcentern werden aufgegeben und sollen zukünftig durch den neuen Familienservice ersetzt werden. Dies führt zum Aufbau einer neuen Behördenstruktur, die allein bis zu 500 Millionen Euro von den insgesamt 2,4 Milliarden geplanten Mehrausgaben im Jahr 2025 kosten wird. Das Ergebnis sind Doppel- und Parallelstrukturen, da die Kommunen und Jobcenter weiterhin für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets Mehrausgaben, wie z.B. Klassenfahrten, Nachhilfe oder Schülerbeförderung zuständig bleiben. Die versprochene Vereinfachung bleibt damit ebenso eine Illusion wie die Vereinheitlichung der Ansprechpartner.

Unabhängig von der Umstellung auf die Kindergrundsicherung bleibt die Tatsache, dass Transferleistungen allein die Kinderarmut nicht wirksam bekämpfen werden. Zwingend erforderlich sind gezielte Investitionen in die soziale Infrastruktur, wie in Kitas, Schulen, sowie in Sprachförderung bei Kindern mit Migrationshintergrund. Die Bundesregierung ist dringend dazu aufgerufen, parallel zur Kindergrundsicherung ein Maßnahmepaket zur Ertüchtigung der sozialen Infrastruktur als wesentliche Komponente von Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit zu schnüren.“

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