Teilhabe

Kindergrundsicherung muss nachgebessert werden

DStGB-Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport

Der DStGB spricht sich seit längerem dafür aus, die Vielzahl von familienpolitischen Leistungen zu bündeln, wirksamer auszugestalten, zu vereinfachen und zu digitalisieren, um damit das Armutsrisiko von Kindern zu verringern. Stattdessen sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung den Aufbau einer neuen Behördenstruktur vor mit der Folge von parallele Behördenstrukturen für bedürftige Familien. Die Familienkasse sollen für die Kindergrundsicherung verantwortlich werden und müssen Tausende neuer Mitarbeiter einstellen, für den größten Teil des Bildungspakets sollen weiterhin die Kommunen zuständig bleiben und das Bürgergeld bekommen die Eltern vom Jobcenter. „Diese neuen parallelen Strukturen sind kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt für die Familien“, kritisierte Gerwers.

Statt dreistellige Millionenbeträge in den Aufbau neuer Bürokratie zu stecken, sollte das Geld für eine Anpassung des Existenzminimums für Kinder genutzt werden. Weiter müsse die angedachte Kindergrundsicherung aus Sicht des Ausschussvorsitzenden Gerwers eingebettet sein in eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik, die den Anreiz zur Arbeitsaufnahme auch für arbeitslose Eltern fördert. „Wirklich erfolgreich kann die Bekämpfung von Kinderarmut nur sein, wenn Bund, Land und Kommunen Hand in Hand und gemeinsam mit den relevanten gesellschaftspolitischen Akteuren arbeiten.“

Die Vermeidung von Kinderarmut dürfe auch nicht ausschließlich materiell betrachtet werden. Über kindes- und familienbezogene Leistungen der Existenzsicherung hinaus sind kommunale Angebote wie kostenlose Kultur- und Sportangebote wesentlich. „Noch bedeutsamer für die Chancen- und Teilhabemöglichkeiten für Kinder sind qualitativ „gute“ Bildungseinrichtungen“, (Kitas und Schulen) betonte der DStGB-Beigeordnete Uwe Lübking. Hier seien Bund und Länder gefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten mehr Finanzmittel bereitzustellen.

Sollte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf unverändert verabschieden, müsse das Gesetz im parlamentarischen Verfahren dringend im Sinne der Zielsetzung nachgebessert und vollzugstauglich gemacht werden.

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