Pressemitteilung

Begrenzen, steuern, ordnen und langfristig finanzieren - DStGB fordert Neustart in der Migrationspolitik 

Ende September dieses Jahres gab es über 230.000 Erstanträge auf Asyl in Deutschland, das sind 70 Prozent mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig wurden seit dem vergangenen Jahr über 1,1 Millionen Menschen aus der Ukraine in Deutschland aufgenommen. „Die Politik muss daher nun die notwendige Wende einleiten, nach dem Grundsatz: ‚Unsere Herzen sind groß, aber unsere Möglichkeiten sind begrenzt’“, so Brandl und Landsberg.

Die Prinzipien „Begrenzen, steuern, ordnen, integrieren und nachhaltig finanzieren“ müssen endlich in konkrete gesetzgeberische Maßnahmen umgesetzt werden“, stellten Brandl und Landsberg klar. Dabei müsse man sich ehrlich machen: „Es gibt keine einfache und keine kurzfristige Lösung, sondern es kommt darauf an, die verschiedenen Bausteine zusammenzufügen, um die notwendigen Ergebnisse zu erzielen. Wir plädieren für ein Migrationsgesetzbuch, in dem die verschiedenen Maßnahmen für die unterschiedlichen Gruppen, wie auch Leistungen und mögliche Sanktionen, abschließend beschrieben werden.“ Dazu gehörten zum Beispiel eine klare Differenzierung zwischen Personen mit und Personen ohne Bleibeperspektive. Personen mit Bleibeperspektive sollten möglichst schnell arbeiten, denn dies sei der beste Weg zur Integration. Personen ohne Bleibeperspektive sollten nicht auf die Kommunen verteilt werden, sondern in Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder oder auch des Bundes, deren Kapazitäten deutlich ausgeweitet werden müssen, verbleiben.

Zusätzlich sollte bundeseinheitlich ein digitaler Flüchtlingsausweis eingeführt werden, in dem die Identität, der Status und gegebenenfalls auch die beruflichen Kenntnisse oder besondere gesundheitliche Anforderungen festgeschrieben werden können. „Gerade bei Personen ohne Bleibeperspektive könnte der digitale Flüchtlingsausweis auch mit einer Bezahlfunktion verbunden werden, sodass zum Beispiel nur die notwendigen Dinge des täglichen Lebens gekauft werden können“, so Brandl und Landsberg.

Zur Beschleunigung der Verfahren sollte aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zudem überlegt werden, die Kapazitäten der Verwaltungsgerichte zu erweitern und insbesondere bei einfachen Sachverhalten auch die Möglichkeit einer Entscheidung durch einen Einzelrichter am Verwaltungsgericht zu ermöglichen.

Von besonderer Bedeutung für die Städte und Gemeinden ist die nachhaltige Finanzierung der Migrationsaufgaben. „Die Kommunen bringen die Menschen unter, versorgen sie und organisieren die Integration sowie Kita- und Schulplätze. Umgekehrt erwarten wir aber, dass diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe von Bund und Ländern dauerhaft finanziert wird. Hier muss der Bund deutlich mehr leisten und insbesondere eine langfristige Perspektive aufzeigen, damit die Städte und Gemeinden endlich Planungssicherheit erhalten“, forderten Brandl und Landsberg abschließend.

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