Pressemitteilung

Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung etablieren

„Der diesjährige Sommer mit Temperaturrekorden von über 40 Grad hat deutlich gemacht, dass die Klimaanpassung dauerhaft zu einer zentralen Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen gemacht werden muss. Es ist dringend erforderlich, unsere Städte und Gemeinden klimaresilienter aufzustellen. Hierbei müssen alle staatlichen Ebenen zusammenwirken“, so der Vorsitzende des DStGB-Ausschusses für Städtebau und Umwelt, Bürgermeister Burkhard Schwuchow, Stadt Büren, bei der heutigen Sitzung des Ausschusses in Paderborn.

Positiv ist, dass Städte und Gemeinden bei diesem Thema nicht „bei Null“ anfangen. Viele Kommunen haben sich schon auf den Weg gemacht und passen ihre Infrastrukturen an den Klimawandel an. Dennoch bleibt viel zu tun.  Schwuchow: „Ob bei der Entsiegelung von Flächen, der Begrünung von innerstädtischen Orten oder der Erstellung und Umsetzung von Hitzeaktionsplänen. Die kommunalen Aufgaben sind vielfältig und müssen im Interesse der Menschen vor Ort schnell gelöst werden.“

Besonders wichtig ist dabei der Blick auf vulnerable Gruppen. Ältere Menschen, chronisch Kranke und Kinder sind von Hitze und ihren Folgen besonders betroffen. Daher ist es aus Sicht des DStGB erforderlich, eine passgenaue Förderung, Beratung und auch baulich-technische Maßnahmen zum Hitzeschutz, etwa für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, zu planen und zeitnah auf den Weg zu bringen.

Dr. André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des DStGB: „Kommunen können die Klimaanpassung nicht allein stemmen. Wir benötigen beim Thema Klimaanpassung eine planbare und langfristige finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder. Klimaanpassung und Klimaschutz sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die gemeinsam angepackt werden müssen. Angesichts eines jährlichen kommunalen Investitionsbedarfs von mindestens 8 Milliarden Euro ist die vom Bund angekündigte Prüfung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz ausdrücklich zu begrüßen – jetzt gilt es, dieses Vorhaben auch zügig umzusetzen."

Zudem darf nicht aus dem Blick geraten, dass nicht nur der Hitzeschutz, sondern auch der Schutz vor Starkregenereignissen und Überschwemmungen weiterhin ein gezieltes und vorbeugendes Handeln erfordert.

Bernd Düsterdiek, Beigeordneter des DStGB: „Die vom Bund vorgelegte Nationale Wasserstrategie kann hier eine wichtige Rolle spielen. Die Strategie muss genutzt werden, um konkrete Maßnahmen in den Kommunen weiter zu planen. Hierzu zählen unter anderem die konsequente Umsetzung des sogenannten Schwammstadt-Prinzips, der Ausbau des technischen Hochwasserschutzes, aber auch die Sicherung der Trinkwasserversorgung, die Einführung regionaler Wasserbilanzen und der weitere Ausbau blau-grüner Infrastrukturen in den Städten und Gemeinden.“

Der finanzielle Aufwand gerade für technische Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Spundwände, mobile Hochwasserschutzmaßnahmen oder Regenrückhaltebecken zahlt sich in der Praxis aus. Es muss darum gehen, Schäden zu minimieren und vorzubeugen.

Starkregenereignisse und Hitze- und Dürreperioden zeigen allerdings auch: Die Folgen von Extremwetter machen nicht an Landesgrenzen halt und es wird keinen hundertprozentigen Schutz geben können. Daher muss in Zukunft auch um die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger, etwa beim hochwasserangepassten Bauen, gehen.

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