Gute erste Schritte für die Zukunft, aber noch keine Lösung für das bestehende 30-Milliarden-Defizit der Kommunen

Dazu erklären die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände Oberbürgermeister Burkhard Jung, (Deutscher Städtetag), Landrat Dr. Achim Brötel (Deutscher Landkreistag) und Bürgermeister Ralph Spiegler (Deutscher Städte- und Gemeindebund): „Es ist ein großer Schritt, dass der Bund das Prinzip ‚Wer bestellt, bezahlt‘, also die Veranlassungskonnexität, jetzt erstmals für einen großen Teil seiner Gesetzgebung gegenüber Ländern und Kommunen anerkennen will. Ab einer Belastung von 200 Millionen Euro will der Bund künftig 80 Prozent der Kosten ausgleichen. Die übrige Belastung der Kommunen sollten aus unserer Sicht dann die Länder ausgleichen, denn die Kommunen sind die einzige der drei Ebenen, die keinerlei Einfluss auf Bundesgesetze hat. Das wäre dann eine gute Lösung für die Zukunft. Ein Wermutstropfen ist, dass diese Regelung nicht für Steuergesetze gelten soll, die bei den Kommunen für Einnahmeausfälle sorgen.“

Nach der MPK ist vor der MPK: Probleme der Vergangenheit nicht gelöst

Kritisch sehen die drei kommunalen Spitzenverbände, dass die Ursachen für das aktuelle jährliche Rekorddefizit von 30 Milliarden Euro der Kommunen kaum angegangen werden. Denn die Regeln zur Veranlassungskonnexität sollen nur für neue Gesetze gelten und nicht für bereits bestehende Gesetze, die maßgeblich zum Rekorddefizit geführt haben. Außerdem gibt es gibt zwar Willensbekundungen, aber noch keine konkreten Beschlüsse, wie die Kommunen von den hohen Kosten durch Sozialgesetze des Bundes entlastet werden können.

Dazu erklären die drei Präsidenten: „Das, worüber Bund und Länder sich in puncto Sozialkosten jetzt weiter verständigen, läuft im Idealfall auf eine Entlastung der Kommunen im unteren einstelligen Milliardenbereich hinaus. Dem gegenüber steht aber ein Defizit der Kommunen von aktuell 30 Milliarden Euro pro Jahr sowie zusätzliche Belastungen für die Kommunen von rund 6 Milliarden Euro durch die Pflegereform und das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Damit droht in der Zukunft weniger Ungemach, die Probleme der Vergangenheit sind aber noch nicht gelöst.“

Umso wichtiger sei es, dass Bund und Länder mit den Reformgesprächen jetzt zügig und konsequent weitermachen. Gut ist, dass Bund und Länder sich jetzt endlich in einem „Zukunftspakt 2.0“ auf eine neue Aufgabenverteilung und neue Finanzbeziehungen aller staatlichen Ebenen einigen wollen. „Bei diesen Gesprächen müssen die Kommunen gleichberechtigt mit am Tisch sitzen“, fordern Jung, Dr. Brötel und Spiegler. „Und bis potenzielle Reformen wirken führt kein Weg daran vorbei, dass sich Bund und Länder noch auf eine Soforthilfe für die Kommunen verständigen, die das Problem des kommunalen Defizits von 30 Milliarden Euro angeht. Die kommunalen Haushalte kollabieren, wir haben nicht mehr viel Zeit.“

Kontakt:

Deutscher Städtetag, Timm Steinborn, Pressesprecher, Tel.: 0 30/3 77 11-130
Deutscher Landkreistag, Dr. Markus Mempel, Pressesprecher, Tel.: 0 30/59 00 97-312
Deutscher Städte- und Gemeindebund, Alexander Handschuh, Pressesprecher, Tel.: 0 30/7 73 07-253#

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