Mehr Schutz, mehr Teilhabe, mehr Demokratie: Frauen in der Kommunalpolitik stärken

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. „Dieser Staatszielbestimmung folgend, fordern wir als Kommunalpolitikerinnen alle föderalen Ebenen auf, geschlechtergerechte Repräsentanz als demokratiestärkendes Element ernst zu nehmen und aktiv dafür einzutreten“, so Schumann. Es müsse gemeinsames Ziel sein, strukturelle Hürden und ausgrenzende Rahmenbedingungen für Frauen in der Politik sichtbarer zu machen, offen zu thematisieren und konsequent abzubauen.

Karin Prien, Bundesfrauenministerin: „Wandel wird vor Ort gestaltet. Bürgermeisterinnen erleben unmittelbar, wo Veränderungen für die Menschen konkret werden. Sie setzen Prioritäten, organisieren Lösungen und tragen Verantwortung, oft unter schwierigen Bedingungen. Deshalb brauchen wir handlungsfähige Kommunen. Und genauso selbstverständlich brauchen wir Frauen an ihrer Spitze.“

Gute Rahmenbedingungen bedeuten gleiche Startchancen, transparente Verfahren und eine nachvollziehbare Entscheidungskultur sowie nicht zuletzt eine klare Absage an jede Form der Diskriminierung. „Wir erleben immer wieder, was es für unsere Demokratie bedeutet, wenn engagierte Frauen aus Sorge vor Bedrohungen auf eine Kandidatur verzichten oder aufgrund von Diskriminierung, Alltagssexismus und Gewalt ihre Ämter niederlegen. Frauen sind von Hass, Hetze und Bedrohungen häufig in besonderer Weise betroffen. Die Reduktion auf das Geschlecht, gezielte Angriffe auf Frauen und ein Wiedererstarken antifeministischer Tendenzen erschweren es zunehmend, Frauen für gesellschaftliches und politisches Engagement zu gewinnen oder sie darin zu halten“, erklären Schumann und Spiegler. Viele Betroffene sorgten sich nicht nur um ihre eigene Sicherheit, sondern auch um die ihrer Familien.

„Das dürfen wir nicht länger hinnehmen. Hier müssen wir die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten konsequent und verlässlich nutzen“, fordert DStGB-Präsident Spiegler. „Es ist höchste Zeit, Politikerinnen wirksamer vor analoger und digitaler Gewalt zu schützen und im Falle von Angriffen für eine schnelle und konsequente Strafverfolgung zu sorgen. Darauf müssen Politikerinnen vertrauen können. Personalengpässe bei Polizei und Justiz dürfen kein Argument sein.“

Die bisherigen Bestrebungen, etwa die Erweiterung des § 188 StGB auf Kommunalpolitikerinnen und -politiker sowie die geplante Ausweitung des Schutzbereichs über das Gesetz zur Stärkung strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens, reichen nicht aus, um den Betroffenen zeitnah den entsprechenden Schutz zu gewähren. Bund und Länder sind aufgefordert, die bereits vorhandenen flächendeckenden Strukturen mit spezialisierten Ansprechpartnern bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämtern zu erhalten, bekannter zu machen und um Beratungs- und Meldestellen auszuweiten, die die Betroffenen niedrigschwellig bei Vorfällen jeglicher Art unterstützen können. Strafrechtlich relevante Fälle müssen von der Polizei und Justiz prioritär bearbeitet und konsequent verfolgt werden.

Gerade in gesellschaftlich herausfordernden Zeiten müssen alle demokratiestabilisierenden Potenziale genutzt werden. „Mit Sorge nehmen wir Kommunalpolitikerinnen neue gesellschaftliche und politische Strömungen war, die die Bedeutung von Gleichberechtigung in Frage stellen, die Arbeit von Politikerinnen und Gleichstellungsbeauftragten abwerten und völlig veraltete Rollenbilder glorifizieren. Hier sind wir alle aufgerufen, starke Zeichen für Vielfalt, Demokratie und Gleichberechtigung zu setzen“, unterstreicht Schumann.

Hintergrund

Der „Frauenkongress kommunal“ findet bereits zum 4. Mal statt. Veranstalter ist der DStGB gemeinsam mit der EAF Berlin und der Deutsche LandFrauenverband mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Der Frauenkongress ist eingebettet in das Projekt „Frauen.Vielfalt.Politik“.

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