Presseerklärung

Städte und Gemeinden fordern Soforthilfe: Umsatzsteueranteil um 10 Prozentpunkte anheben

„Die kommunalen Haushalte kollabieren reihenweise. Bund und Länder scheinen den Ernst der Lage noch immer nicht verstanden zu haben“, so die Ausschussvorsitzende und Senatorin der Hansestadt Wismar, Heike Bansemer. Dabei gefährdet die prekäre Finanz-lage der Städte und Gemeinden nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Prosperität, sondern stellt zudem ein zunehmendes Risiko für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen insgesamt dar, wie der Stabilitätsrat jüngst feststellte. Die jährlichen kommunalen Defizite von 30 Mrd. Euro habe ihre Ursache vor allem in von Bund und Ländern „bestellten“ Aufgaben und erhöhten Standards, die nie gegenfinanziert wurden. „Die bundes- und landespolitische Belastung der kommunalen Haushalte muss endlich ein Ende haben. Es muss der Grundsatz ‚Wer bestellt, bezahlt‘ gelten. Zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit ist eine Soforthilfe in Höhe einer Anhebung des gemeindlichen Umsatzsteueranteils auf 12 Prozent notwendig. Zudem ist eine ernsthafte Aufgabenkritik notwendig, die die öffentliche Haushaltslage im Blick hat. Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch staatlich finanzierbar,“ so Bansemer.

In Zeiten knapper Kassen der Kommunen gewinnen zusätzliche Einnahmemöglichkeiten immer mehr an Bedeutung. Einnahmen aus Wind- und Solarparks, Pachten, Gewerbesteuer und Beteiligungszahlungen können die Haushalte spürbar entlasten. Die Finanzreform ersetzen sie nicht, sie sind aber ein wichtiger Baustein.

Deshalb sind die Pläne zu begrüßen, die Standortgemeinden von Rechenzentren künftig besser an der Gewerbesteuer zu beteiligen. Bisher wird die Gewerbesteuer vor allem nach der Lohnsumme auf die Gemeinden verteilt. Da Rechenzentren kaum Personal benötigen, gehen die Gemeinden, auf deren Fläche sie stehen und deren Infrastruktur sie nutzen, weitgehend leer aus. 

Bei der aktuellen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) sieht der Ausschuss Nachbesserungsbedarf. Besonders kritisch bewertet er den geplanten Pachtdeckel für Windenergieanlagen an Land. Er würde kommunalen Flächeneigentümern Einnahmen nehmen, die sie für die Finanzierung von Daseinsvorsorge und Infrastruktur brauchen. „Ein pauschaler Pachtdeckel entlastet den Bundeshaushalt kaum, kostet die Kommunen aber dringend benötigte Einnahmen“, betonte Bansemer.

Begrüßt wird, dass die finanzielle Beteiligung der Standortgemeinden bei Windenergieanla-gen an Land und bei der Freiflächenfotovoltaik von 0,2 auf 0,3 Cent pro Kilowattstunde steigen soll. Allerdings muss diese Zahlung verpflichtend gemacht werden: Betreiber sollten nur dann an Ausschreibungen teilnehmen können, wenn sie mit der Standortkommune eine Vereinbarung geschlossen haben. „Akzeptanz entsteht dort, wo Wertschöpfung bleibt. Wer die Lasten vor Ort trägt, muss auch verlässlich an den Erträgen beteiligt werden. Und Freiwilligkeit reicht dafür nicht aus“, so Bansemer abschließend.

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