Pressemitteilung

Sozialmissbrauch effektiv bekämpfen - Freizügigkeitsrecht reformieren

Der Ausschuss fordert den Bund auf, den angekündigten Zehn-Punkte Plan gegen Sozialleistungsmissbrauch schnellstmöglich umzusetzen. Der Plan geht aus kommunaler Sicht in die richtige Richtung. Der Datenaustausch zwischen den verschiedenen Behörden muss rechtssicher ermöglicht werden, um Missbrauch zu verhindern. Zudem benötigen die Kommunen mehr Möglichkeiten, um gegen sogenannte Schrottimmobilien vorzugehen.

„Der Plan der Bundesregierung geht in die richtige Richtung. Wichtig ist aber auch, dass er mit Leben gefüllt wird und es nicht bei politischen Absichtserklärungen bleibt. Insbesondere beim Sozialleistungsmissbrauch geht es auch darum, dass Menschen durch kriminelle Strukturen ausgebeutet werden. Dem müssen wir einen Riegel vorschieben“, sagte der Ausschussvorsitzende Buß. 

„Um den Missbrauch zu verhindern, braucht es eine langfristige und institutionelle Zusammenarbeit aller staatlichen Ebenen und verschiedener Behörden. Es geht um die Bekämpfung von Schwarzarbeit, die Beseitigung von Problemimmobilien und den Missbrauch von Sozialleistungen. Hier können wir nur gemeinsam und koordiniert zwischen Bund, Land und Kommunen zum Erfolg kommen. Gleichzeitig sollten wir die Rechtsgrundlage für den Aufenthalt konkretisieren und das Freizügigkeitsrecht missbrauchssicher machen.“, führte Buß weiter aus. 

Hinsichtlich der anstehenden Reform der Kinder- und Jugendhilfe forderte der Ausschuss die notwendigen Reformen schnellstmöglich anzugehen und dabei die personelle und finanzielle Situation der Kommunen zu berücksichtigen. Die Jugendämter brauchen die notwendigen Mittel, um verlässlich Hilfe leisten zu können. Dafür müssen die bestehenden Ressourcen sinnvoll und zielgerichtet eingesetzt werden können. „Die Reform muss vor allem dazu beitragen, dass die Jugendämter vom Verwaltungsaufwand entlastet werden“, stellte DStGB-Beigeordneter Marc Elxnat klar. „Insbesondere durch die im Entwurf vorgesehene infrastrukturelle Bildungsassistenz könnte mehr Teilhabe ermöglicht und bestehende Ressourcen besser eingesetzt werden. Wichtig ist, dass die Zuständigkeiten und Kooperationsmöglichkeiten klar definiert und abgegrenzt werden. Darüber hinaus sind die erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen bei der Umsetzung der Reform entscheidend, um erfolgreiche Arbeit vor Ort leisten zu können.“ 

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