Grundlage des Nationalen Aktionsplans Kinder- und Jugendsport ist ein Beschluss der Sportministerkonferenz (SMK), um den Kinder- und Jugendsport zu fördern. In ihrer Sitzung am 15./16. Oktober 2026 hat die SMK erst kürzlich die dazugehörigen Eckpunkte verabschiedet, die von Bund und Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Sportverbänden erarbeitet worden waren. Ziel des Aktionsplanes ist die bundesweite Förderung von Sport und Bewegung für alle Kinder und Jugendlichen, um gemäß WHO-Empfehlung allen Heranwachsenden eine Stunde Bewegung am Tag zu ermöglichen.
„Kinder und Jugendliche in Deutschland bewegen sich zu wenig, das verursacht im frühen Alter anhaltende gesundheitliche Probleme für die Heranwachsenden. Der Nationale Aktionsplan setzt hier das richtige Signal und bündelt die Kräfte von Bund, Ländern, Kommunen und organisiertem Sport. Klar ist aber: Ohne gut ausgestattete, saniert und ganzjährig nutzbare Sportstätten vor Ort bleibt jeder Aktionsplan graue Theorie. Wir erwarten, dass Bund und Länder die Kommunen bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe unterstützen“, erklärt der Ausschussvorsitzende Wolfgang Binnig.
Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur des DStGB stellt in seinem Beschluss deshalb zugleich klar: Die Umsetzung des Aktionsplans vor Ort steht und fällt mit der kommunalen Sportstätteninfrastruktur. Städte und Gemeinden tragen schon heute den Großteil der Kosten für Bau, Sanierung und Betrieb von Sportanlagen – bei historisch angespannten kommunalen Haushalten mit Rekord-Defiziten. „Dabei muss nicht nur die Investition in Sportanlagen in den Blick genommen werden, sondern auch deren dauerhafter Betrieb. Kurzfristige Förderprogramme können hier unterstützen, aber es braucht eine verbesserte kommunale Finanzausstattung, um diese wichtige Aufgabe dauerhaft erfüllen zu können“, sagte Binnig.
Zeitlich bietet sich mit der deutschen Olympiabewerbung ein Momentum zugunsten der Stärkung des Sports in der Gesellschaft. Die Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat am 26. September 2026 München als deutschen Bewerber für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 nominiert.
„Der Nationale Aktionsplan ist nicht nur Gesundheits-, sondern auch Sportentwicklungs- und Jugendpolitik: Wer früh an Bewegung und Sport herangeführt wird, aus dem können später auch Spitzensportlerinnen und -sportler werden. Das ist gerade jetzt wichtig, wo sich Deutschland mit München um die Austragung der Olympischen Spiele bewirbt. Eine erfolgreiche Bewerbung und erfolgreiche Wettkämpfe leben von einer breiten sportlichen Basis vor Ort – und die beginnt auf dem Sportplatz und in der Sporthalle der eigenen Kommune“, so Marc Elxnat, Beigeordneter des DStGB.
Der Ausschuss beschäftigte sich darüber hinaus mit dem Entwurf des Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz auf Bundesebene. „Eine gute frühkindliche Bildung ist ein richtiges Ziel, aber dafür müssen die Rahmenbedingungen auch geschaffen werden. Wir brauchen die finanziellen und personellen Ressourcen, um die Qualität auf der kommunalen Ebene zu verbessern. Qualitätsentwicklung muss auch die jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort berücksichtigen, daher braucht es einen klaren Rahmen, aber mehr kommunal Handlungsspielräume“, führte Wolfgang Binnig zur Diskussion im Ausschuss aus.
