Weniger Bürokratie und mehr Handlungsspielräume für Kommunen

Der Deutsche Städtetag (DST), der Deutsche Landkreistag (DLT), der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen das Ziel der Europäischen Kommission, das europäische Vergaberecht einfacher und flexibler zu gestalten. Der vorgelegte Vorschlag einer EU-Verordnung enthält wichtige und gute Ansätze, muss aus kommunaler Sicht aber an entscheidenden Stellen nachgebessert werden. Die Reform muss Investitionen beschleunigen und Europas Wettbewerbsfähigkeit stärken – und darf nicht neue Bürokratie und Pflichtvorgaben schaffen. Die Verbände appellieren an das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten, die Reform konsequent auf Vereinfachung, Rechtssicherheit, Wettbewerb und kommunale Handlungsspielräume auszurichten.

Dazu erklärten die Präsidenten der vier Verbände Oberbürgermeister Burkhard Jung (Deutscher Städtetag), Landrat Dr. Achim Brötel (Deutscher Landkreistag), Ralph Spiegler (Deutscher Städte- und Gemeindebund) und Dr. Thorsten Kornblum (Verband kommunaler Unternehmen) gemeinsam: „Ein modernes Vergaberecht ist ein wichtiger Hebel für mehr Investitionen und damit auch für die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Wer schneller investieren will, muss die Beschaffung einfacher, flexibler und rechtssicherer machen. Genau daran muss sich diese Reform messen lassen. Eine unmittelbar geltende EU-Verordnung wäre dabei der falsche Weg: Sie würde bewährte nationale Strukturen grundlegend verändern und neue Rechtsunsicherheit schaffen. Wir brauchen europäische Vereinfachung, aber durch eine Richtlinie, die funktionierende nationale Regelungen und kommunale Handlungsspielräume respektiert.“

Städte, Landkreise und Gemeinden sind die größten öffentlichen Auftraggeber – nach Zahl der Beschaffungen wie nach Beschaffungsvolumen. Ihre Praxiserfahrung muss deshalb bei der Reform des EU-Vergaberechts besonderes Gewicht haben. Die Verbände lehnen den Wechsel von den bisherigen Richtlinien zu einer unmittelbar geltenden EU-Verordnung ab. Die Zusammenführung des europäischen Vergaberechts ist sinnvoll, darf aber nicht einen weitreichenden Umbau der nationalen Regelwerke erzwingen.

Ausdrücklich begrüßt werden die neuen Regelungen zur Erleichterung der interkommunalen Zusammenarbeit. Wenn Kommunen Aufgaben gemeinsam wahrnehmen – auch indem eine Kommune für eine andere gegen Entgelt tätig wird –, ist das kommunale Aufgabenerfüllung und keine Beschaffung am Markt. Damit die neuen Regelungen praktisch greifen, muss insbesondere die vorgesehene Beschränkung auf ausschließlich eigene Ressourcen entfallen.

Jung, Brötel, Spiegler und Kornblum betonten gemeinsam: „Die neue Regelung zur interkommunalen Zusammenarbeit zielt in die richtige Richtung. Sie darf aber nicht durch praxisferne Einschränkungen wieder ausgebremst werden. Wenn eine Gemeinde den Winterdienst für ihre Nachbargemeinde übernimmt, muss sie selbstverständlich zusätzliches Streusalz beschaffen können. Sonst läuft die Erleichterung in der Praxis weitgehend leer.“

Sehr kritisch sehen die Verbände neue verpflichtende Kriterien sowie neue Begründungspflichten für die strategische Vergabe. Nachhaltige Beschaffung ist wichtig, das Vergaberecht darf aber nicht zum Instrument für immer neue politische Pflichtvorgaben werden. Starre Kriterien schaffen Bürokratie, können insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vom Wettbewerb fernhalten und Beschaffungen verteuern. Welche Anforderungen sinnvoll sind, müssen die Kommunen selbst entscheiden. Vor allem für die im Wettbewerb stehenden kommunalen Energieversorgungsunternehmen würde sich der Wettbewerbsnachteil gegenüber privaten Versorgungsunternehmen weiter vergrößern. Das würde letztlich auch die Energiewende ausbremsen.

„Nachhaltigkeit und europäische Resilienz sind wichtige Ziele. Aber wir erreichen sie nicht mit immer neuen Pflichtenkatalogen. Die Kommunen brauchen Entscheidungsspielraum vor Ort und kein neues Bürokratieprogramm“, so die vier Präsidenten.

Die Verbände lehnen zudem neue Berichts- und Veröffentlichungspflichten für öffentliche Auftraggeber ab. Derartige Regelungsvorschläge stehen in direktem Widerspruch zum Politikziel der EU, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu vereinfachen. Insofern ist sehr zu begrüßen, dass z. B. die zunächst noch vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung eines Bedarfsplans für jede Haushaltsperiode gestrichen wurde. Die verbleibenden Dokumentations-, Daten- und Veröffentlichungspflichten müssen im weiteren Verfahren auf das zwingend erforderliche Maß begrenzt werden.

Nachgebessert werden muss schließlich auch bei der Bereichsausnahme für den Rettungsdienst: Die privilegierten Organisationen müssen eindeutig benannt und die Ausnahme rechtssicher gefasst werden. Gerade mit Blick auf ihre zentrale Rolle im zunehmend wichtigen Zivil- und Katastrophenschutz müssen die bewährten Strukturen der Hilfsorganisationen gesichert und dürfen nicht durch vergaberechtliche Unsicherheiten geschwächt werden.

Kontakt:

Deutscher Städtetag, Timm Steinborn, Pressesprecher, Tel.: 0 30/3 77 11-130
Deutscher Landkreistag, Dr. Markus Mempel, Pressesprecher, Tel.: 0 30/59 00 97-312
Deutscher Städte- und Gemeindebund, Alexander Handschuh, Pressesprecher, Tel.: 0 30/7 73 07-253
Verband kommunaler Unternehmen, Stefan Luig, Leiter Presse und Pressesprecher, Tel.: 01 70/85 80-226

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