Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe ab Juni 2011

Ab 1.06.2011 gelten in der Sicherheitsdienstleistungsbranche regional gestaffelte Mindestlöhne zwischen

  • 6,53 Euro (in allen östlichen Bundesländern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein) und
  • 8,60 Euro in Baden-Württemberg.
  • Für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Bremen und Hamburg liegen die Mindestlöhne zwischen 6,53 Euro und 8,60 Euro.

Die Sätze steigen in allen Bundesländern in zwei Stufen zum 1.03.2012 und zum 1. Januar 2013 auf 7,50 Euro bis 8,90 Euro an. Die Verordnung ist bis 31.12.2013 befristet.

Die Tarifvertragsparteien (u.a. der Bundesverband Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V. und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di) hatten ihr Interesse an einer entsprechenden Mindestlohnregelung bekundet. In einem Mindestlohntarifvertrag sind die entsprechenden Mindestlohnsätze vereinbart worden.

Die Verordnung zum Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe wird bis zum 31.12.2013 befristet. Im Herbst 2011 erfolgt eine Evaluierung der Branchenmindestlöhne auf ihre Wirkung, um zu überprüfen, ob die Regelungen Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegenstehen.

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