Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Protesten gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte

Ausgangspunkt der kleinen Anfrage sind Aktivitäten der extremen Rechten zur rassistischen Hetze gegen Flüchtlinge und Asylsuchende. Immer wieder versuchen diese, Ressentiments und Vorurteile gegen Flüchtlinge zu schüren, Proteste gegen geplante Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu instrumentalisieren. Durch Aktivitäten der extremen Rechten haben die Proteste gegen Flüchtlingsunterkünfte massiv zugenommen.

Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort zunächst klar, dass sie die Anschläge auf Einrichtungen, in denen Asylbewerber oder Flüchtlinge unterkommen, aufs Schärfste verurteilt. Menschen, die aus ihrer Heimat geflohen seien und in Deutschland Schutz suchen, können zu Recht erwarten, dass sie sicher untergebracht sind. Gesellschaft und Politik haben gemeinsame Verantwortung dafür zu tragen, sich gegen ein stilles Einverständnis oder auch bloß stilles Hinnehmen von Anschlägen gegen Flüchtlingsunterkünfte durch eine Minderheit der Gesellschaft deutlich zu positionieren.

Sie greift in ihrer Antwort auf die Ergebnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) zurück, die im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) jene Straftaten erfassen, die seitens der zuständigen Landespolizei als politisch motiviert bewertet wurden.

Wesentliche Erkenntnisse der Antwort sind:


Mit Stand vom 21. Oktober.2016 liegen dem BKA Erkenntnisse zu insgesamt 139 politisch motivierten Delikten im dritten Quartal 2016 vor, bei denen die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. Davon entfallen 129 Straftaten auf den Phänomenbereich PMK – rechts. Von den Straftaten sind Überfälle, Anschläge, Sachbeschädigungen und auch tätliche Angriffe erfasst.

Mit Stand vom 24.Oktober 2016 liegen dem BKA Erkenntnisse zu 389 politisch motivierten Delikten (PMK – rechts und PMK – nicht zuzuordnen) vor, die sich gegen Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften richten. Davon entfallen 374 Straftaten auf den Phänomenbereich PMK – rechts.

Mit Stand vom 21.Oktober 2016 wurden dem BKA 29 politisch motivierte Delikten (PMK – rechts und PMK – nicht zuzuordnen) im dritten Quartal 2016 gemeldet, die sich insgesamt gegen Hilfsorganisationen bzw. ehrenamtliche/freiwillige Helfer richten. Davon entfallen 25 Straftaten auf den Phänomenbereich PMK – rechts. Bei den begangenen Gewaltdelikten wurden 98 Personen verletzt (10 Verletzte bei Straftaten gegen Asylunterkünfte, 87 Verletzte bei Straftaten gegen Asylbewerber, ein Verletzter bei Straftaten gegen Hilfsorganisationen bzw. ehrenamtliche/freiwillige Helfer).
Die vollständige Antwort der Bundesregierung ist unter der Bundestags-Drucksache Nr. 18/10213 abrufbar. Darin erfolgt auch eine Aufschlüsselung der Straftaten nach Bundesländern, Orten und Datum.

Anmerkung
Das gemeinsame Forderungspapier des DStGB und der Deutschen Polizeigewerkschaft „Herausforderung Flüchtlingspolitik - Sicherheit, Unterbringung, Integration“ ist auf der Homepage des DStGB unter http://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/Archiv/Archiv%202015/PM%20DPolG%20DStGB/ abrufbar.

eBbE

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