Die Situation in Köln zeigt, dass es eine weitere Entbürokratisierung und Vereinfachung des Aufenthaltsrechts braucht. Hierbei ist es wichtig, die Erfahrungen der kommunalen Ausländerbehörden zu berücksichtigen. Ein Austausch zwischen Bund, Ländern, Ausländerbehörden und Kommunen muss regelmäßig und dauerhaft stattfinden und darf sich nicht auf einzelne Konferenzen beschränken. Grundlage für rechtmäßige Entscheidungen müssen vollständige Daten und ein einheitliches Lagebild sein. Dabei müssen die wertvollen Erfahrungen der kommunalen Ausländerbehörden regelmäßig frühzeitig mit einbezogen werden. Sie können Situationen und Perspektiven am besten einschätzen.
Angesichts einer weiteren großen Zahl von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen ist es aus unserer Sicht notwendig, dass es bei der Umsetzung einer Ausreisepflicht zu einer Zentralisierung bei den Ländern kommt. Geltendes Recht muss konsequent durchgesetzt werden. Die Konzentration der Zuständigkeiten für Abschiebungen und Ausreise bei Bund und Ländern ermöglicht es den Kommunen, sich noch besser auf Menschen mit gesicherter Bleibeperspektive zu konzentrieren. Hierbei können auch freiwillige, kommunale Programme durchaus unterstützen. Klar ist aber auch, dass verurteilte Straftäter nicht in kommunale Bleiberechtsprogramme aufgenommen werden dürfen. Ein regelmäßiger Austausch und Datenabgleich aller beteiligten Behörden können hier Fehleinschätzungen vermeiden.
