Integrationspauschale

Geplante Aufstockung der Integrationspauschale zu begrüßen

Der Bundesrat hält die vorgesehene Integrationspauschale laut Etatentwurf des Bundes für das laufende Jahr für nicht ausreichend, um die Kosten der Länder und Kommunen für Asylbewerber und Flüchtlinge aufzufangen. Angemessen sei es, die vorgesehene Integrationspauschale bedarfsgerecht zu verstärken und zu erweitern. Damit greift der Bundesrat eine wesentliche Forderung des DStGB auf. Die Aufnahme, Unterbringung, insbesondere aber die erfolgreiche Integration der Geflüchteten ist nur zu bewältigen, wenn die Kommunen bei der bevorstehenden Herkulesaufgabe der Integration für Flüchtlinge auskömmlich finanziell unterstützt werden. Entscheidend ist, dass die Länder das Geld auch an die Kommunen 1:1 weitergeben. Dies ist jedoch bei weitem nicht überall der Fall. Viele Länder geben das Geld nicht oder nur zum Teil an die Kommunen weiter, so dass diese auf einem großen Teil der Kosten sitzen bleiben. Das können wir nicht hinnehmen. 

Die im Koalitionsvertrag für die Jahre bis 2021 vorgesehenen 8 Mrd. Euro sind ein wichtiger Schritt für die Finanzierung der Flüchtlingskosten. Mit Blick auf die tatsächliche Kostenentwicklung dürften die das Geld jedoch nicht ausreichen, um die kommunalen Kosten zu tragen. Mehrausgaben ergeben sich insbesondere für abgelehnte Asylbewerber, die aber aus unterschiedlichen Gründen eine Duldung erhalten bzw. insbesondere die abgelehnten Asylbewerber, die ohne Duldung nicht zurückgeführt werden. Für diesen Personenkreis gibt es derzeit keine Kostenerstattung. Weiter müssen die Mehrausgaben für Unterkunft und Heizung für die nun zunehmend ins SGB II fallenden Asylbewerber dauerhaft vom Bund erstattet werden. Diese Kosten werden steigen. Zudem müssen die Mehrausgaben, die aufgrund des Familiennachzugs von Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten entstehen, sowie zusätzliche finanzielle Anreize bei freiwilligen Engagement von Städten und Gemeinden für erfolgreiche Integrationsarbeit, mit einberechnet werden. Hier sehen wir deutlichen Nachbesserungsbedarf.

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