Stellungnahme

Schwimmbäder wegen Pandemie und Energiekrise unter Druck

Es gibt in Deutschland aktuell rund 5.400 Schwimmbäder. Viele sind sanierungsbedürftig. Im Rahmen der Anhörung wurde deutlich, dass besonders Kommunen im ländlichen Raum auf Fördermittel des Bundes dringend angewiesen sind. Die hohen Strom- und Gaspreise verschlechtern zusätzlich die Negativbilanz. Und es fehlt von Jahr zu Jahr mehr Fachpersonal. Strukturell stehen die Bäder jetzt vor drei großen Problemen: einem riesigen Sanierungsstau, der Notwendigkeit, die Bäder CO2-frei zu bekommen und fehlendem Personal.

Wenn sowohl die Sanierungsmittel wie Schwimmmeister*innen fehlen, kann es zur Schließung von Bädern kommen. In der Folge fehlen besonders in den ländlichen Räumen ausreichend Wasserflächen zum Schwimmen. Die DLRG-Präsidentin Ute Vogt berichtete, dass Trainer*innen in manchen Gegenden über eine Stunde Anfahrt in Kauf nehmen, um einen Schwimmkurs zu geben, weil in der Nähe dazu keine Gelegenheit besteht. Mit Ausbruch der Corona-Pandemie habe eine zweijährige Zeit begonnen, in der die Schwimmausbildung bundesweit nur sehr eingeschränkt und teilweise gar nicht durchgeführt werden konnte. In der Folge hat sich die Zahl der Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer im Grundschulalter verdoppelt. Kinder aus armen Verhältnissen sind besonders betroffen. 37 Prozent der Kinder haben gar kein Schwimmabzeichen. Zudem fehle es jetzt an qualifiziertem Personal für die Ausbildung in den Schulen, aber auch in den Vereinen. Das sei ein Problem auch bei Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern – da fehle ein ganzer Jahrgang, rund 45.000.

Konkrete Zahlen, wo Bäder fehlen und die Nachfrage am höchsten ist, können wegen fehlender Erhebungen nicht geliefert werden. Im Dezember hat der Haushaltsausschuss des Bundestages verkündet, dass mit Fördermitteln aus dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen zahlreiche Bäder modernisiert werden können. Laut dem Vertreter des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sind unter den 148 geförderten Projekten 53 Bäder, an deren Träger 185 Millionen Euro vergeben wurden. Die Expert*innen, aber auch einzelne Mitglieder des Ausschusses kritisierten die Förderrichtlinien. Denn einen Zuschuss gibt es nach den Statuten nur, wenn die Kommune eine Teilfinanzierung stemmen kann. Arme Kommunen stellten keine Anträge, so die Erfahrung. Das gelte vor allem für solche im ländlichen Raum, wurde festgestellt. Somit ändere sich dort, wo der Bedarf am höchsten sei, nur wenig oder überhaupt nichts. Die Teilnehmenden an der Sitzung schlugen Alternativen zum klassischen Schwimmbad vor, um Geld und Bauzeit zu sparen. Abhilfe könnten Schwimmbäder schaffen, die modulartig aufgebaut und auf das Notwendige beschränkt sind. Schwimmfähige Systeme könnten in Badeseen installiert werden und über die Sommermonate sichere Schwimmkurse möglich machen.

Im Einzelnen hat die Bundesvereinigung folgende Herausforderungen benannt:

Programm zur Sanierung von Schwimmbädern, das die tatsächlichen Bedarfe abbildet

Die Herausforderungen im Bereich der Bäderinfrastruktur werden nur mit einem mehrjährigen Investitionsprogramm für die Sanierung und Modernisierung von Schwimmbädern und anderen Sportstätten zu bewältigen sein. Neben den Ländern sollte auch der Bund dafür mit einem eigenen Programm die entsprechenden Fördergrundlagen schaffen. Gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen bearbeitet, kann ein solches Programm maßgeblich zu den nötigen Investitionen in die deutsche Bäderlandschaft beitragen. Das Bundesprogramm sollte langfristig angelegt sein, bürokratiearm ausgestaltet werden und die flexible Verwendung der Fördermittel ermöglichen. Nur so kann Planungssicherheit für die Kommunen

geschaffen werden. Inhaltlich sollte das Programm vor allem auf die energetische Sanierung von Schwimmbädern abzielen, da die oftmals in die Jahre gekommenen Bäder diesbezüglich besondere Rückstände aufweisen.

Lücken bei den energiepolitischen Entlastungsmaßnahmen für Bäder schließen

Die energiepolitischen Entlastungsmaßnahmen des Bundes sollten dringend so angepasst oder um solche Maßnahmen ergänzt werden, dass sie (auch) den größeren Schwimmbädern zugutekommen. Nur so wird der Betrieb der Bäder in Zeiten enorm gestiegener Energiepreise gesichert werden können. Zusätzlich sollte auch über eine langfristige Finanzierungsgrundlage für den kostenintensiven Betrieb von Bädern diskutiert werden. Eine jährliche Zuweisung der Länder an ihre Kommunen für den Schwimmbadbetrieb, wie er kürzlich in Schleswig-Holstein eingeführt wurde, würde Kommunen bspw. deutlich entlasten.

Maßnahmen der Personalsicherung und -gewinnung

Dem sich verschärfenden Personalmangel im Bereich der Schwimmbäder sollte auf mehreren Ebenen begegnet werden. Die aktuell laufende Voruntersuchung der beruflichen Aus- und Fortbildung im Bereich der Bäderbetriebe durch das Bundesinstitut für Berufsbildung stellt dabei einen wichtigen Baustein dar. Mögliche Reformen im Bereich der Aus- und Fortbildung werden die aktuellen Herausforderungen jedoch kurzfristig nicht lösen können. Daher ist es besonders wichtig, sichere Zukunftsaussichten für die Beschäftigten in den Bädern zu schaffen. Energiepolitische Entlastungsmaßnahme für Schwimmbäder werden nicht nur den Badbetrieb sichern, sondern den dort Beschäftigten auch deutlich machen, dass alle

Verantwortlichen die Zukunftsfähigkeit der Bäder im Blick haben. Zusätzlich braucht es Initiativen zur Personalgewinnung und zur Steigerung der Attraktivität der Arbeitsplätze in den Bädern.

Nutzung vorhandener Wasserflächen

Laut Kultusministerkonferenz (KMK) sollen alle Schülerinnen und Schüler im Alter von zehn bis zwölf Jahren das sichere Schwimmen und die damit verbundenen Fähigkeiten beherrschen. Leider besteht in vielen Bundesländern im Hinblick auf die Organisation des Schwimmunterrichts deutlicher Optimierungsbedarf. Oftmals erlaubt beispielsweise die für den Schwimmunterricht zur Verfügung stehende Zeit nur kurze Wasserzeiten. Auch ein kompletter Ausfall des Schwimmunterrichts kommt weiterhin zu häufig vor. Vor diesem Hintergrund sollten die Länder dem Schwimmunterricht eine größere Bedeutung beimessen und dessen Organisation optimieren. Die KMK-Empfehlungen führen den Unterricht in Doppelstunden bzw. im Kompaktkurs beispielhaft als alternative Organisationsformen an. Nach unserer Kenntnis besteht in einigen Bädern trotz Wassermanagements eine Diskrepanz zwischen den Belegungsplänen und der tatsächlichen Wasserbelegung. Diesbezüglich erscheint es sinnvoll, wenn Badbetreiber noch stärker als bisher organisatorische Maßnahmen ergreifen, damit die vorhandene Wasserfläche bestmöglich genutzt werden

Die vollständige Stellungnahme der Bundesvereinigung kann unten als PDF-Dokument heruntergeladen werden. 

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