Finanzen

Politische Einigung der Ampel-Parteien zum Bundeshaushalt 

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15.11.2023 in Sachen „Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021“ hat eine große Bedeutung und Tragweite für den Bundeshaushalt und die sogenannten Sondervermögen. Auch wenn auf der Ebene der Bundesländer eingerichtete Sondervermögen nicht direkt Gegenstand der BVerfG-Entscheidung waren, wird in den Ländern geprüft, welche Folgen die Interpretation des Urteils auch dort haben könnte. Damit könnten auch auf der Landesebene die finanziellen Spielräume enger werden, mit entsprechenden negativen Folgen für die Kommunen.

Die Entscheidung des BVerfG führte u.a. dazu, dass im Kernhaushalt des Bundes für 2024 gegenüber den Planungen rund 17 Milliarden Euro fehlen. Hinzu kommen fehlende Mittel im KTF sowie weiteren Sondervermögen des Bundes.

Beim KTF soll es deutliche Einsparungen geben, im Jahr 2024 in Höhe von 12 Milliarden Euro, bis 2027 insgesamt ca. 45 Milliarden Euro. Aus dem KTF sollen maßgeblich auch kommunale Kosten der Transformation mitfinanziert werden.

Es ist kritisch zu sehen, dass die größten Einsparungen im Klima- und Transformationsfonds (12,7 Mrd. Euro) erfolgen und damit Förderprogramme zugunsten der Kommunen betreffen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele unerlässlich sind. Hinzu kommt, dass die Unsicherheit bei Kommunen, kommunalen Unternehmen und Wirtschaft über den Fortgang der Förderung so lange bleibt, bis der Gesetzgeber den Bundeshaushalt 2024 verabschiedet hat. Es ist zu befürchten, dass solange der Förderstopp bei bestehenden Programmen fortbesteht. Kritisch ist zudem, dass bislang nicht ausreichend klar ist, welche Förderprogramme mit welchem Volumen betroffen sind. Hervorzuheben ist aber, dass alle gesetzlichen und bisher eingegangenen Verpflichtungen erfüllt werden sollen. Dies betrifft nach Einschätzung des DStGB alle bereits erteilten Förderbescheide in KTF-Programme, was nun aber noch schnell näher spezifiziert werden muss. Positiv ist in diesem Zusammenhang allerdings die politische Ankündigung, dass die Transformationsprojekte in der Wärmewende und für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ungekürzt beibehalten werden sollen.

Zudem ist positiv herauszustellen, dass ein erster wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau bei Fördermittelverfahren erfolgen soll, in dem Zuwendungen des Bundes an Kommunen in der Höhe von bis zu 6 Mio. Euro grundsätzlich als Festbetragsförderung gewährt werden sollen und der Verwendungsnachweis grundsätzlich im vereinfachten Verfahren erfolgen soll. Hintergrund ist, dass grundsätzlich davon auszugehen ist, dass Kommunen als Teil der Öffentlichen Verwaltung sich an Recht und Gesetz halten. Für Projekte der Kommunen sollen künftig vereinfachte Prüfungsverfahren gelten; Doppelprüfungen sind zu vermeiden. Zudem ist vorgesehen, dass alle Projekte, bezogen auf den Klima- und Transformationsfonds, mit einem sogenannten „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ gefördert werden können, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die fehlenden Mittel will die Koalition nun aus Einsparungen einerseits, wie auch zusätzlichen Einnahmen andererseits ausgleichen. Die CO2-Abgabe für Treibstoff, Heizöl oder Gas soll schneller als zuletzt geplant angehoben werden. Ab dem Jahr 2024 soll diese 45,00 Euro statt der geplanten 40,00 Euro betragen. Steigen werden ebenfalls die Strompreise und Heizkosten, mit entsprechenden Mehrkosten auch für die Kommunen.

Neu geregelt werden soll die Abgabe auf Plastik. Bislang zahlt der Bund etwa 1,4 Milliarden Euro jährlich an die EU für umweltschädliches Plastik. Zukünftig sollen die Firmen, die Plastik in den Umlauf bringen, diese Kosten tragen.

Weiterführende Informationen:

Die vollständige Kommentierung des DStGB (Download siehe unten) enthält weitere Details zur CO2-Abgabenerhöhung, dem Strompreis, der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), dem Bundesprogramm für effiziente Wärmenetze, Wirtschaftsförderung wie Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und Halbleiterproduktion, Abschaffung des Umweltbonus sowie Kürzungen im Verkehrsbereich.

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