KfW Kommunalpanel 2026
Neuer Rekord des kommunalen Investitionsrückstandes mit 231 Milliarden Euro
Die Bereiche Schulen und Straßen weisen weiterhin die höchsten Rückstände auf. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anstieg jedoch besonders hoch in den Bereichen Sport und Brand- und Katastrophenschutz. Als Sonderthema behandelt das diesjährige Kommunalpanel kommunale Beteiligungen. 9 von 10 der antwortenden Kommunen ist an mindestens einem Betrieb beteiligt. In den Bereichen Wasser und Energie gaben etwa zwei Drittel eine Beteiligung an. Vor allem im Energiebereich tragen sich die Unternehmen zu 97 Prozent selbst, während die Kommunen bei jedem zweiten ÖPNV-Betrieb zuletzt Geld zugeschossen haben
Zu den Aussagen des KfW Kommunalpanel 2026 und deren Einordnung
Im Jahr 2025 haben die Kommunen zum zweiten Mal in Folge ein Rekorddefizit eingefahren. Insgesamt klaffte gemäß amtlicher Statistik in den Kernhaushalten eine Lücke von 29,4 Mrd. Euro. Im Vorjahr war das kommunale Defizit mit 24,3 Mrd. Euro ebenfalls massiv. Die Ursachen für die aktuelle Situation liegen in der stagnierenden wirtschaftlichen Entwicklung, die das Wachstum der kommunalen Steuereinnahmen dämpft und zugleich die Sozialausgaben weiter nach oben treibt. Gemäß den Prognosen der kommunalen Spitzenverbände ebenso wie des Bundesministeriums der Finanzen dürfte sich an dieser Lage auch in den kommenden Jahren wenig ändern. In den Kämmereien vor Ort sorgen die aktuelle Lage sowie die Aussicht auf die nähere Zukunft für eine insgesamt sehr negative Bewertung der kommunalen Finanzsituation. Mit Blick auf das zurückliegende Haushaltsjahr 2025 sprechen 44 % der Kommunen von einer mangelhaften Finanzsituation, ein weiteres Viertel nennt diese gerade noch ausreichend und nur noch rund eine von zehn Kommunen gibt an, dass es 2025 vor Ort finanziell gut aussah. Beim Blick auf das zum Befragungszeitpunkt noch bevorstehende Haushaltsjahr 2026 erwarteten 80 % der Kommunen eine nachteilige Entwicklung, in der mittleren Frist bis 2030 rechnen sogar neun von zehn Kommunen mit einer solchen. In einer derart angespannten Situation verfolgen viele Kommunen derzeit einen harten Sparkurs. Stellschrauben hierfür sind die freiwilligen Leistungen und vor allem die Investitionen. Dies zeigt sich auch in den Daten. Die tatsächlich verausgabten Investitionen der Kommunen mit mehr als 2.000 Einwohnern lagen gemäß Hochrechnung im KfW-Kommunalpanel im Jahr 2025 bei 29,3 Mrd. EUR, während sie im Vorjahr noch bei rund 30 Mrd. EUR gelegen hatten. Bezogen auf alle Kommunen wies auch die Kassenstatistik im Vergleich dazu nur noch ein geringes Wachstum der Sachinvestitionen in Höhe von nominal 3 % von 2024 auf 2025 aus. Rechnet man die Preissteigerung heraus, so ist von einem realen Rückgang der Investitionen auszugehen. Bei gleichzeitigem Werteverzehr der bestehenden Infrastruktur bedeutet dies, dass Straßen, Schulgebäude, Kanäle und vieles mehr im Jahr 2025 im Schnitt weiter verschleißen.

Dies spiegelt sich in der Entwicklung des wahrgenommenen Investitionsrückstands wider. Er beträgt gemäß Hochrechnung im KfW-Kommunalpanel nunmehr 231,2 Mrd. Euro. Das sind 15,5 Mrd. Euro oder 7,2 % mehr als noch im Vorjahr. Die wesentlichen Rückstände bestehen nach wie vor in der Schulinfrastruktur sowie in den Straßen und der Verkehrsinfrastruktur mit 69 bzw. 54 Mrd. Euro; diese beiden Bereiche haben sich in ihrem Gesamtrückstand im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Anders sieht es in den Bereichen Verwaltungsgebäude, Sportstätten und auch Brand- und Katastrophenschutz aus. Hier weisen die Kommunen wahrgenommene Investitionsrückstände in Höhe von jeweils 22 bis 23 Mrd. Euro aus und jeder Bereich für sich verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr einen starken Zuwachs.
Im März 2025 wurde das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität verabschiedet. Es umfasst 500 Mrd. Euro an Investitionsmitteln, wovon bundesweit rund 60 Mrd. Euro über die Länder an die Kommunen gehen. Erklärtes Ziel ist es, die Defizite im Bereich der öffentlichen Infrastruktur vor Ort abzubauen. Die Mittel fließen ab dem Jahr 2026. Um einen ersten Eindruck davon zu erhalten, wie die Kommunen damit umgehen, hat das KfW-Kommunalpanel die Kämmereien befragt. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Bereiche, in die die Mittel im Jahr 2026 fließen werden, im Großen und Ganzen der Verteilung des wahrgenommenen Investitionsrückstands entsprechen. Ein knappes Viertel wird in Schulgebäude investiert, 22 % in Straßen und 18 % in den Brand- und Katastrophenschutz. Mit Blick auf die erwarteten Auswirkungen des Sondervermögens auf Investitionen bestätigen 22 % der Kommunen, dass das geplante Investitionsvolumen 2026 höher ausfallen werde, als es ohne die Mittel aus dem Sondervermögen ausgefallen wäre. Für 2027 sind es sogar 38 %. Das ist erfreulich, zu unterstreichen bleibt aber auch, dass auch unbeachtet der Ausweitung bestehender Planungen die Mittel des Sondervermögens für zusätzliche kommunale Investitionen sorgen. Denn auch schon zuvor bestehende Planungen wären in vielen Fällen ohne die finanziellen Mittel aus dem Sondervermögen nicht umsetzbar.
Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
Die Zahlen des Kommunalpanel 2026 belegen einmal mehr, dass sich die historische Finanzkrise der Kommunen weiter zuspitzt. Unsere kommunale Infrastruktur wird immer mehr auf Verschleiß gefahren. Zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit ist eine Soforthilfe der Länder und des Bundes in Höhe des im letzten Jahr verzeichneten kommunalen Finanzierungsdefizits von rund 30 Mrd. Euro notwendig. Noch wichtiger als eine Verbesserung der Einnahmebasis ist indes eine Reduzierung der Ausgaben. Eine Anpassung der gesamtstaatlichen Leistungsversprechen an die Realitäten der öffentlichen Haushalte ist alternativlos. Künftig braucht es zudem eine echte Konnexität auf allen staatlichen Ebenen, die Aufgabenerweiterungen und Standarderhöhungen umfasst.
Eine nachhaltige Verbesserung der Kommunalhaushalte zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungs- und Investitionsfähigkeit sollte folgende Elemente umfassen:
1. Entlastung kommunaler Kassen von Zahlungsverpflichtungen, insb. bei Sozialausgaben. Bei den sozialen Leistungen Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Hilfen zur Pflege sollen Bund, Länder und Kommunen je ein Drittel der Kosten tragen.
2. Anpassung der sozialen Leistungen an die Realität öffentlicher Haushalte.
3. Moratorium für neue staatliche Leistungsversprechen.
4. Erhöhung gemeindlicher Anteile an den Gemeinschaftssteuern, auch mittelbar über den kommunalen Finanzausgleich. Verbesserung, Wahrung und Stabilisierung der Gewerbesteuer.
5. Echte Konnexität – wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen! – bei kostenintensiven Standardanpassungen, Erweiterungen bestehender und bei neuen Aufgaben, bei Umsetzung von EU-Gesetzgebung. Voller Ausgleich für gemeindliche Steuermindereinnahmen infolge von Gesetzesänderungen.
6. Stärkere kommunale Beteiligung am „Bundes-Sondervermögen“.
Kommunale Investitionen sind angesichts eines Investitionsstaus in den Städten und Gemeinden von nun gut 231 Mrd. Euro sowie anstehender Transformationsherausforderungen unverzichtbar, um die Zukunftsherausforderungen Deutschlands bewältigen zu können. Dabei gilt: Die Mittel aus dem Sondervermögen ersetzen nicht die nötige Reform der kommunalen Finanzausstattung!
Trends in der Kommunalfinanzierung nach dem Kommunalpanel 2026
Bei der Frage danach, wie die Kommunen ihre Investitionen finanzieren, zeigt sich eine Verschiebung weg von Eigenmitteln hin zu Kommunalkrediten. So stieg der Anteil von Kommunalkrediten an der gesamten Investitionsfinanzierung im Jahr 2025 um 4 Prozentpunkte auf 27 %. Gemäß den Erwartungen in den Kämmereien dürfte sich diese Bewegung im laufenden Haushaltsjahr noch verstärken. Auch hier blicken die Kämmereien aber zunehmend skeptisch nach vorn. So rechnet mittlerweile mehr als eine von drei Kommunen (38 %) damit, dass sich die Bedingungen der Kreditaufnahme im Verlauf des Jahres 2026 verschlechtern werden. Wesentlicher Grund dafür ist ein erwarteter Anstieg des Zinsniveaus.
Schwerpunkt kommunale Beteiligungen
Das diesjährige Schwerpunktkapitel des Kommunalpanel nimmt kommunale Beteiligungen und Auslagerungen in den Blick. Der Fokus liegt dabei auf Beteiligungen in den Bereichen Energie, Wasser, Abfall, ÖPNV, Gesundheit, Wohnen, Kultur und Sport. Von den antwortenden Kommunen hatten 9 von 10 mindestens in einem der genannten Bereiche eine Beteiligung. In der Energie- und Wasserversorgung gaben jeweils etwa zwei Drittel eine Beteiligung an. Rund 5 % der antwortenden Kommunen waren sogar in allen untersuchten Bereichen an einem Unternehmen beteiligt. Vor allem Beteiligungen im Energiebereich konnten in den letzten fünf Jahren Überschüsse erwirtschaften, von denen in vielen Kommunen auch der Kernhaushalt durch Gewinnabführungen profitiert. Gleichzeitig hat aber auch rund ein Drittel der Gemeinden, Städte und Kreise mit Beteiligungen im Ver- und Entsorgungsbereich in den letzten fünf Jahren die erwirtschafteten Gewinne im Unternehmen belassen, um dort die Investitionsfähigkeit zu stärken. Für die nächsten fünf Jahre planen 27 % der Kommunen, Gewinne nicht oder nur teilweise abzuführen. Dagegen planen weniger Kommunen als bisher, Bürgschaften, Einlagen oder Zweckdarlehen zu nutzen, um die Unternehmen finanziell zu unterstützen, an denen sie beteiligt sind
