Statement

Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte und Genesene richtig

Es geht eben gerade nicht - wie teilweise argumentiert wird - um die Rückgabe von Grundrechten. Diese haben alle Menschen auch in der Pandemie. Entscheidend ist, wann, wo und wie darf der Staat diese Grundrechte einschränken. Dabei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wer also durch Kontakte oder nächtlichen Ausgang niemanden gefährdet, dem darf das auch nicht verboten werden. Diesem Umstand hat der Gesetzgeber jetzt Rechnung getragen. Möglicher Unmut von bislang noch nicht geimpften Personen ist zwar nachvollziehbar, aber eben kein juristisches Argument.

Es ist auch zu bedenken, dass die Millionen von Schnelltests monatlich hohe Kosten verursachen. Wenn jetzt Geimpfte und Genesene davon befreit sind, spart das Geld und schafft Testkapazitäten, die an anderen Stellen benötigt werden. Man wird zudem in der gesellschaftlichen Debatte gewichten müssen, dass die schon jetzt vollständig Geimpften überwiegend zur älteren, besonders schutzwürdigen Gruppe gehören. Die Mehrheit der Jüngeren versteht das. Es sind ihre Eltern und Großeltern, man kann die Politik nur davor warnen, ein angebliches Solidaritätsproblem herbeizureden, das es in der Realität vor Ort nicht gibt. Zumal erkennbar ist, dass demnächst auch die jungen Menschen zeitnah ein Impfangebot erhalten werden. Wir sollten in Deutschland jetzt keine Neiddebatte befeuern, sondern uns über endlich etwas mehr Normalität freuen. Wir sollten immer wieder dafür zu werben, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen, denn das ist der einzige Weg zurück in das normale Leben.

Auch unter den neuen Regelungen ist die Kontrollierbarkeit gewährleistet und funktioniert. Die Masken- und Abstandspflicht gilt zurecht für alle weiter. Bei den Ausgangsbeschränkungen gibt es ohnehin schon jetzt viele Ausnahmen, wie etwa den Weg zur Arbeit, sonstige berufliche Gründe oder die unaufschiebbare Versorgung eines Angehörigen. Es können ohnehin nur Stichproben stattfinden. Der Impfausweis in Kombination mit dem Personalausweis ist problemlos zu überprüfen. Dennoch ist es wichtig, jetzt so schnell wie möglich auch den digitalen Impfausweis verfügbar zu machen.

Nachdem die Inzidenzzahlen weiter sinken, haben wir die 3. Welle offenbar gebrochen. Im Hinblick auf die rasante Zunahme der Impfungen und den bevorstehenden Sommer mit vielen möglichen Aktivitäten im Freien, sollten sich Bund und Länder bereits jetzt auf einen klaren Öffnungskatalog verständigen und festlegen, unter welchen Voraussetzungen welche Bereiche wieder öffnen dürfen. Darauf warten nicht nur die Menschen, sondern auch die Hotels, Gaststätten und die Tourismuswirtschaft. Ein Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen sollte vermieden werden. Dies schadet der Akzeptanz der Menschen und ist eine schwere Hypothek für die Wirtschaft.

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