Statement

Stufenplan für Öffnungsperspektiven richtiger Ansatz

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält es für einen richtigen Ansatz, dass sich Bund und Länder auf stufenweise Öffnungsschritte verständigt haben. Es ist ein wichtiges Signal, dass der Zugang zum Einzelhandel bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein wird. Da die Corona-Pandemie noch nicht vorbei ist, ist das Festhalten an der Maskenpflicht (FFP2- oder medizinische Masken) ebenfalls zu begrüßen. Für die Belebung unserer Innenstädte ist die flächendeckende Einführung der 3G-Regelung für Gastronomie und Übernachtungsangebote ein Hoffnungssignal. Wenn in dem vorgesehenen dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen und auch die Verpflichtung zu Homeoffice-Regelungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aufgehoben wird, sind wir weitgehend in der Normalität zurück.

Niemand weiß wie sich die Pandemie weiter entwickeln wird oder ob neue, möglicherweise besonders gefährliche Varianten zum Beispiel im Herbst auftreten werden. Deswegen ist die Verabredung richtig, im Infektionsschutzgesetz eine Rechtsgrundlage zu schaffen, dass in diesen Situationen schnell reagiert werden kann, zum Beispiel durch Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen oder bereichsspezifische Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen. Dies gilt es im Bundestag rasch auf den Weg zu bringen.

Erfreulich ist, dass es ein klares Bekenntnis zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegeben hat. Es fehlen allerdings noch klare Leitlinien zur Umsetzung und zur Frage, unter welchen Voraussetzungen trotz fehlender Impfung wegen einer akuten Versorgungsgefährdung in einer Einrichtung zeitlich begrenzt die noch ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterarbeiten können. Es sollte unbedingt auch noch klargestellt werden, welche Regelungen gelten sollen, wenn die Impfung dauerhaft verweigert wird.

Wir hätten uns zudem klare Absprachen gewünscht, wie eine mögliche allgemeine Impfpflicht umgesetzt werden soll. Ein Vollzugsdurcheinander wie bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollte nicht entstehen. Wenn der Bundestag eine allgemeine Impfpflicht beschließt, muss ein Bürokratiemonster vermieden werden. Ein bundeseinheitliches Impfregister wäre der richtige Weg. Andere Länder wie Österreich, Dänemark und Schweden sind genau diesen Weg gegangen. Dabei geht es nicht nur um die Kontrolle, sondern auch um zusätzliche Erkenntnisse, etwa darüber, welche Impfnebenwirkungen auftreten und wo man zielgenau mit Impfkampagnen nachsteuern kann. Es sollte auf jeden Fall vermieden werden, die ohnehin überlasteten Gesundheitsämter in die Kontrolle einer allgemeinen Impfpflicht einzubinden.

Insgesamt sind die Beschlüsse jedoch ein wichtiges Hoffnungssignal für die Menschen und die Wirtschaft, dass wir bald wieder ein normales Leben führen können.

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