Das vom Bundestag beschlossene Gesetz wird nach unserer Einschätzung zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen führen. Aus unserer Sicht darf die sogenannte Meistbegünstigungsklausel nicht abgeschafft werden, um reale Kostensteigerungen bei den Krankenhäusern auch ausgleichen zu können. Darüber hinaus muss auch in Zukunft gesichert sein, dass Tarifsteigerungen auch refinanziert werden.
Der Bund muss seiner Verantwortung gerecht werden und die GKV-Kosten für SGB II-Bezieher vollständig übernehmen und die GKV durch diesen Schritt von versicherungsfremden Leistungen zu entlasten. Gleichzeitig gilt es, kleinteilige Personalvorgaben für die Krankenhäuser abzuschaffen. Dies gilt auch für Pflegepersonaluntergrenzen und den Pflegepersonalquotienten in der bisherigen Form sowie die Einführung eines neuen Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstruments, wie es die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und ver.di, entwickelt haben.
Sollte der Fokus bei den Kürzungen weiterhin auf dem Krankenhausbereich liegen, erwarten wir eine deutliche Verschlechterung der Krankenhausversorgung durch einen sich beschleunigenden „kalten“ Strukturwandel anstatt einer gesteuerten Transformation des Krankenhausbereichs. Darüber hinaus wird sich die ohnehin desolate kommunale Haushaltslage durch die nun beschlossene Reform wahrscheinlich noch weiter verschlechtern.
