Die derzeit vorhandenen Mittel für den Hitzeschutz sind, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der sehr angespannten Haushaltslage der Kommunen, bei weitem nicht ausreichend. Allein in den Krankenhäusern besteht ein geschätzter Investitionsbedarf von mindestens 20 Milliarden Euro für eine Ausstattung mit Klimaanlagen für Patientinnen und Patienten sowie das Klinikpersonal. Hinzu kommen Aufgaben des Stadtumbaus mit mehr Grünflächen und Wasserlinien in den Innenstädten und Ortskernen oder die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden. Wir brauchen daher – wie auch im Koalitionsvertrag vorgesehen – eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung im Grundgesetz. Der Schutz vor Hitze und weiteren Klimafolgen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss daher auch gesamtstaatlich finanziert werden. Wichtig ist, hier jetzt von der Prüfung in die Umsetzung zu kommen.
Niedrigschwellige Maßnahmen, die in einigen Kommunen auch bereits umgesetzt werden, sind etwa die Öffnung von Kirchen, Museen und weiteren klimatisierten Gebäuden an Hitzetagen, um der Bevölkerung die Gelegenheit zur Abkühlung zu bieten.
(Statement des DStGB gegenüber dpa vom 07.08.2026)
