Die Anpassung an Extremwetterereignisse, wie beispielsweise Hitze, Starkregen oder Unwetter, wird immer bedeutender. Dies haben die letzten Tage mit Rekordtemperaturen noch einmal deutlich gemacht. Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung auf den Weg gebracht. Gerade die Anpassung an die Folgen des Klimawandels ist aufwändig und kostenintensiv. In Zeiten extremer Finanznot der Kommunen ist es vielerorts nicht möglich, alles zu finanzieren, was zum Schutz der Bevölkerung notwendig wäre. Es ist daher angebracht, einen neuen Finanzierungsweg zu etablieren, der die notwendigen Maßnahmen ermöglicht.
Das vom Bund zur Verfügung gestellte Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur in den Kommunen ist nicht ausreichend. Bei einem kommunalen Investitionsrückstand von mehr als 230 Milliarden Euro reichen die in den kommenden Jahren für die Kommunen zusätzlich verfügbaren Mittel in Höhe von rund 66 Milliarden Euro bereits jetzt nicht einmal annähernd aus. Da es sich bei Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, ist eine Finanzierung durch Bund und Länder unabdingbar.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erneuert daher seinen Vorschlag, eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Klimaschutz und Klimaanpassung“ nach Art. 91a GG zu schaffen. So könnten Bund und Länder anteilig die dringend notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zum klimaangepassten Umbau der Innenstädte und Ortskerne finanzieren. Dieses Instrument würde auch einen einfachen und schnell umsetzbaren Transferweg der Finanzmittel in die Kommunen ermöglichen.
