Statement

Klimaschutz und Klimaanpassung gesamtgesellschaftliche Aufgaben – Finanzierung entsprechend ausgestalten

Die Anpassung an Extremwetterereignisse, wie beispielsweise Hitze, Starkregen oder Unwetter, wird immer bedeutender. Dies haben die letzten Tage mit Rekordtemperaturen noch einmal deutlich gemacht. Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung auf den Weg gebracht. Gerade die Anpassung an die Folgen des Klimawandels ist aufwändig und kostenintensiv. In Zeiten extremer Finanznot der Kommunen ist es vielerorts nicht möglich, alles zu finanzieren, was zum Schutz der Bevölkerung notwendig wäre. Es ist daher angebracht, einen neuen Finanzierungsweg zu etablieren, der die notwendigen Maßnahmen ermöglicht. 

Das vom Bund zur Verfügung gestellte Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur in den Kommunen ist nicht ausreichend. Bei einem kommunalen Investitionsrückstand von mehr als 230 Milliarden Euro reichen die in den kommenden Jahren für die Kommunen zusätzlich verfügbaren Mittel in Höhe von rund 66 Milliarden Euro bereits jetzt nicht einmal annähernd aus. Da es sich bei Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, ist eine Finanzierung durch Bund und Länder unabdingbar. 

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erneuert daher seinen Vorschlag, eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Klimaschutz und Klimaanpassung“ nach Art. 91a GG zu schaffen. So könnten Bund und Länder anteilig die dringend notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zum klimaangepassten Umbau der Innenstädte und Ortskerne finanzieren. Dieses Instrument würde auch einen einfachen und schnell umsetzbaren Transferweg der Finanzmittel in die Kommunen ermöglichen.

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Hintergrund:

Die vergangenen Rekord-Hitzetage in Deutschland haben einmal mehr gezeigt, dass der Klimaanpassung gerade in Städten und Gemeinden noch mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Allerdings hat sich in den vergangenen Tagen auch gezeigt: Wir fangen nicht bei Null an. Die Kommunen sind mittlerweile besser auf Extremwetterereignisse vorbereitet. Zahlreiche Städte und Gemeinden haben bereits Hitzeaktionspläne erarbeitet und konkrete Maßnahmen in Klimaanpassungsstrategien umgesetzt. Im Bereich der Stadtentwicklungsplanung werden neben der Schaffung von ausreichend Schattenplätzen und Freiluftschneisen verstärkt blau-grüne Infrastrukturen für eine natürliche Abkühlung der Innenstädte geschaffen. Hier können insbesondere Versickerungsflächen für das Regenwasser im Sinne des sog. Schwammstadtprinzips und auch die Bereitstellung von Trinkbrunnen in den Innenstädten helfen. Kommunale Hitzepläne berücksichtigen im Übrigen auch besonders betroffene Einrichtungen wie Krankenhäuser und Behinderten- sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen. Hier bleibt es aus Sicht des DStGB allerdings erforderlich, dass konkrete und einrichtungsbezogene Maßnahmenpläne weiter erarbeitet werden.

Über allem steht: Der Finanzierungsbedarf im Bereich Klimaanpassung ist gewaltig. Nach Expertenschätzungen müssen die Kommunen jährlich mindestens 8 Milliarden Euro allein im Bereich der Klimaanpassung investieren, um sich auf Extremwetterereignisse besser einzustellen. Hierbei muss klar sein, dass Klimaanpassung keine alleinige kommunale Aufgabe ist, sondern Bund und Länder gleichermaßen fordert. Angesichts der dramatischen Finanzlage der Kommunen bedarf es einer planbaren und vor allem langfristigen finanziellen Unterstützung der Kommunen. Hauruck-Aktionen helfen nicht weiter, zumal Anpassungsmaßnahmen zunächst geplant und dann baulich umgesetzt werden müssen. Dies ist ein längerfristiger Prozess. Insoweit ist es zu begrüßen, dass der Klima- und Transformationsfonds des Bundes mit 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität gestärkt wird. Diese Mittel müsse in den kommenden Jahren auch für die Klimaanpassung in Kommunen gezielt eingesetzt werden. Der im Koalitionsvertrag angekündigte „Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung“ sowie die Prüfung, eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz zu etablieren, sind ebenso wichtig und aus kommunaler Sicht ausdrücklich zu begrüßen. Städte und Gemeinden benötigen beim Thema Klimaanpassung Planungssicherheit. Nun müssen den Worten auch Taten folgen und diese Förderversprechen zeitnah eingelöst werden. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass auch die energetische Gebäudesanierung von annähernd 180.000 kommunalen Liegenschaften, wie Rathäusern, Schulen, Kindergärten oder Sporthallen.

Auch die Themen Prävention und Gesundheitsförderung im Zusammenhang mit dem Klimawandel dürfen nicht allein den Kommunen überantwortet werden. Nur ein Bruchteil der Klimaprojekte wird derzeit durch den Gesundheitssektor finanziert. Wir brauchen daher zwischen den staatlichen Ebenen und den Sozialversicherungsträgern zukünftig einen Konsens, was die Kommunen leisten können, aber auch was Bund, Länder und Sozialversicherungsträger, insbesondere die Krankenkassen, einbringen können. Wir können uns hier auch an guten Beispielen aus dem Ausland orientieren, wie z.B. dem Hitzeregister in Frankreich. Im Falle von längeren Hitzeperioden werden die Menschen, die in dem Register erfasst sind, regelmäßig angerufen und im Notfall zum Beispiel mit Wasser versorgt.

Schließlich muss die Bevölkerung für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Trinkwasser weiterhin sensibilisiert und hierzu angehalten werden. Dies betrifft sowohl eine sparsame Nutzung in Zeiten der Wasserknappheit, also z.B. der Verzicht auf das Rasensprengen oder die Befüllung privater Pools, als auch Informationen zu sonstigen wassersensiblen Maßnahmen auf Grundstücken. Nur so kann eine Anordnung von temporären Nutzungsbeschränkungen durch die Kommunen als letztes Mittel verhindert werden.

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