Abfallwirtschaft

Bundesregierung minimiert Plastikanteil im Bioabfall

Dieser Wert gilt künftig auch für Verpackungen und Kaffeekapseln, die als biologisch abbaubare Kunststoffprodukte beworben werden. Solche Kunststoffe bauen sich in Behandlungsanlagen nicht vollständig ab und können daher die Umwelt verschmutzen. Zudem wird der Anwendungsbereich für Bioabfälle erweitert. Komposte aus Bioabfällen, die nicht als Düngemittel oder auf nicht-landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden, unterliegen künftig auch der Bioabfallverordnung.

Kern der geplanten Novelle sind die neuen Vorgaben für die Entfrachtung von Fremdstoffen aus Bioabfällen, bevor sie in die biologische Behandlung (Kompostierung, Vergärung) oder Gemischherstellung gelangen. Betreiber der Behandlungsanlagen müssen künftig die Menge an Fremdstoffen im angelieferten Bioabfall prüfen. Werden die neuen Input-Obergrenzen überschritten, müssen sie die Fremdstoffe aufwändig entfernen. Das betrifft vor allem Kunststoffverpackungen, die mit verpackten Lebensmittelabfällen aus dem Handel und der Produktion oder privaten Haushalten in den Bioabfall geraten.

Grundsätzlich gilt künftig: Bioabfälle dürfen vor der Behandlung nur noch maximal 0,5 Prozent Kunststoffe enthalten. Stammen die Bioabfälle aus der Biotonne, sind maximal 1,0 Prozent Kunststoffe zulässig. Je sauberer und sortenreiner die angelieferten Bioabfälle sind, desto geringer sind Aufwand und Kosten für die Fremdstoffentfrachtung.

Des Weiteren wird der Anwendungsbereich der Bioabfallverordnung erweitert. Künftig gelten die Regelungen auch, wenn Bioabfälle zur Bodenverbesserung oder im Garten- und Landschaftsbau eingesetzt werden.

Bioabfälle landen zu einem Großteil in der Restmülltonne, sie haben dort mit rund 40 Prozent den größten Anteil. Um das zu ändern, muss das Sammeln und Trennen vor Ort in den Kommunen leichter werden. Das Bundesumweltministerium unterstützt daher die bundesweite Kampagne „Aktion Biotonne Deutschland“, um die Getrenntsammlung z. B. durch mehr Biotonnen sowie durch höhere Sortenreinheit zu verbessern und das Bewusstsein für das Wertstoffpotenzial von Bioabfällen zu schärfen. Städte und Landkreise sowie kommunale Entsorgungsträger finden an dieser Stelle hilfreiche Informationen für ihre Abfallberatung.

Anmerkung des DStGB

Die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen ist grundsätzlich ein sinnvoller Ansatz. Durch die Vergärung von Bioabfällen kann Biogas gewonnen werden, womit fossile Energieträger wie Erdöl und Kohle ersetzt werden. Bioabfallkomposte und Gärrückstände werden zudem zur Düngung und Bodenverbesserung eingesetzt und ersetzen Primärrohstoff-Düngemittel und Torf.

Nach dem Beschluss durch das Bundeskabinett und nach dem Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission muss der Bundesrat der Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen noch zustimmen. Es ist geplant, dass die Änderungsverordnung im ersten Halbjahr 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wird.

 

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