BV-Stellungnahme zur Mantelverordnung gegenüber dem Umweltausschuss des Bundestages

Die Stellungnahme wird nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

noch vor der parlamentarischen Sommerpause wird sich der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages mit der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung, der sog. Mantelverordnung, befassen. Nach der Sommerpause wird dann der Bundesrat über die Verordnung beraten.

Das seit vielen Jahren vom Bundesumweltministerium vorbereitete Verordnungsvorhaben soll insbesondere dazu dienen, die Umweltanforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen erstmals bundeseinheitlich zu regeln und die Anforderungen des Bodenschutzes insgesamt an den aktuellen Erkenntnisstand anzupassen. Vom Grundsatz her begrüßt die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände insbesondere die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, die alle relevanten Einsatzgebiete von mineralischen Abfällen als Ersatzbaustoffe zusammenfassend regeln soll. In diesem umfassenden Ansatz liegt nach Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände aber zugleich auch die größte Schwäche der geplanten Verordnung begründet. In zahlreichen Rückmeldungen, die uns aus der kommunalen Praxis erreicht haben, wird die Ersatzbaustoffverordnung aufgrund der Vielzahl von Differenzierungen der Materialien, Materialklassen und Verwendungszwecken für unüberschaubar und damit in der vorgelegten Fassung für den Verwaltungsvollzug als ungeeignet bewertet.

Die entsprechenden Kritikpunkte im Einzelnen sowie weitere Anmerkungen aus kommunaler Sicht sind in einer Stellungnahme aufgeführt, die die kommunalen Spitzenverbände im März 2017 gegenüber dem Bundesumweltministerium zu der damals vorliegenden Entwurfsfassung abgegeben haben. Die Stellungnahme haben wir zu Ihrer Information als Anlage beigefügt. Wir wären Ihnen dankbar, wenn unsere Hinweise im weiteren Verlauf des Verordnungsgebungsverfahrens Berücksichtigung finden würden.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung


Weitere Informationen sowie die vorbezeichnete Stellungnahme von März 2017 finden Sie unter im Schwerpunkt Abfallwirtschaft im Anhang

Weitere Informationen

Lagp

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