Kommunale Spitzenverbände unterstützen Bundesratsinitiative für Wertstoffgesetz

Die federführenden Ausschüsse im Bundesrat, also der Umwelt-, Innen- und Wirtschaftsausschuss haben, in Ihren Sitzungen am 12. und 14. Januar  2016 mehrheitlich eine Annahme des Entschließungsantrages der drei Länder empfohlen. Dieses durchaus positive Signal haben die kommunalen Spitzenverbände erneut zum Anlass genommen, um die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vor dem Hintergrund der Plenarsitzung des Bundesrates am 29. Januar 2016 auf die kommunalen Interessen hinzuweisen. Gleichzeitig bitten die kommunalen Spitzenverbände darum, dem Entschließungsantrag  für ein effizientes, ökologisches, kommunalfreundliches und damit bürgernahes Wertstoffgesetz zuzustimmen.

Nachfolgend ist das Schreiben wörtlich wiedergegeben:

„Anrede,

die kommunalen Spitzenverbände unterstützen den an den Bundesrat gerichteten Entschließungsantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz (Bundesrats-Drs. 610/15). Wir teilen die darin geäußerte Ansicht, dass nach Jahren der Diskussion über ein Wertstoffgesetz eine gesetzliche Regelung getroffen werden muss, die ein besseres und innovatives Recycling befördert, die Produktverantwortung stärkt, den Vollzug vereinfacht und die kommunalen Interessen ebenso wie den Wettbewerb von privaten Anbietern wahrt.

Der federführende Umweltausschuss des Bundesrates hat in seiner Sitzung am 12. Januar 2016 mehrheitlich eine Annahme des Entschließungsantrages empfohlen. Dieselbe Empfehlung haben der Innen- und der Wirtschaftsausschuss in ihren Sitzungen am 14. Januar 2016 ausgesprochen. Die kommunalen Spitzenverbände sehen hierin ein positives Signal dafür, dass die Länder nicht bereit sind, den vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) am 21. Oktober 2015 vorgelegten Arbeitsentwurf für ein
Wertstoffgesetz mitzutragen.

Der Arbeitsentwurf des BMUB für ein Wertstoffgesetz ist aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände nicht akzeptabel. Unser Hauptkritikpunkt besteht darin, dass der Arbeitsentwurf für wertstoffhaltige Abfälle keine Erfassungszuständigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit Ausschreibungsmöglichkeit vorsieht. Nur über die kommunale Erfassungszuständigkeit ist eine gemeinwohlorientierte, kostengünstige und bürgerfreundliche Wertstoffsammlung möglich.

Wir streben weder eine „Rekommunalisierung“ der Wertstoffe noch eine „Verstaatlichung“ des Recyclings an. Die Sortierung und Verwertung der wertstoffhaltigen Abfälle sollen nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände künftig nach den Regeln des Vergaberechts unter Wahrung der Interessen der mittelständischen Wirtschaft ausgeschrieben werden. Allein die Organisation der Erfassung der wertstoffhaltigen Abfälle soll den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern obliegen, die aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger generell für das Funktionieren der Abfallentsorgung verantwortlich sind. Bei der Hausmüllentsorgung sind die Städte, Landkreise und Gemeinden für die Bürgerinnen und Bürgern zuverlässige und bewährte Ansprechpartner.

Indem der Arbeitsentwurf des BMUB dagegen die Erfassung, Sortierung und Verwertung sämtlicher wertstoffhaltigen Abfälle künftig vollständig den privatwirtschaftlich agierenden dualen Systemen überlassen will, leistet er – entgegen den Interessen von Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern – der weiteren Privatisierung der Hausmüllentsorgung Vorschub. Damit würden letztlich die kommunalen Überlassungspflichten ebenso zur Disposition gestellt wie die gebührenrechtlichen Kalkulationsgrundlagen. Die kommunalen Spitzenverbände halten daran fest, dass eine nachhaltige, ressourceneffiziente, transparente und bürgernahe Wertstoffwirtschaft nur mit und nicht gegen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger er-reicht werden kann.

Ein Wertstoffgesetz, das auf den in dem Entschließungsantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein aufgeführten Eckpunkten beruht, würde zahlreiche komplizierte und streitanfällige Regelungen zur Ab-stimmung zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den dualen Systemen gänzlich überflüssig machen. Die Wertstofferfassung würde rechtlich klar geregelt, an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet und sicherte stabile Gebühren. Vor diesem Hintergrund ersuchen wir Sie, in der Plenarsitzung des Bundesrates am 29. Januar 2016 der Beschlussempfehlung der Ausschüsse zu folgen und dem Entschließungsantrag für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes

Wertstoffgesetz zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen“

(Deliana Bungard)

(Foto: © A. Dudy - Fotolia.com)

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