Länder unterstützen kommunale Positionen beim Wertstoffgesetz

Das Papier baut auf dem Entschließungsantrag des Bundesrates vom 29. Januar 2016 für ein verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz auf und konkretisiert wesentliche Eckpunkte des von den Ländern vorgeschlagenen Organisationsmodells (siehe hierzu DStGB Aktuell 0516-09).

In Übereinstimmung mit den Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sollen die Kommunen laut dem Papier die Erfassung der Wertstoffe entweder nach dem öffentlichen Vergaberecht ausschreiben oder im Wege einer Inhouse-Vergabe selbst durchführen. Für ihre Erfassungsleistung erhalten die Kommunen eine Standardkostenvergütung, die aus vorherigen Ausschreibungsergebnissen errechnet wird. Die Sortierung und Verwertung wird hingegen von der Zentralen Stelle in den einzelnen Gebieten ausgeschrieben.

In Bezug auf die Produktverantwortung führt das Länderpapier aus, dass auch nicht tonnengängige Sperrmüllabfälle und Holz in die Produktverantwortung einbezogen werden sollten. Damit wären – unabhängig von ihrer Größe – alle Haushaltsgegenstände aus Metall, Kunststoffen und Holz von einem Wertstoffgesetz zu erfassen.

Zur Kompromissfähigkeit der Ländervorstellungen wird darauf verwiesen, dass gewerbliche Wertstoffsammlungen nicht beschränkt werden sollen. Ein Interesse zur Unterbindung gewerblicher Sammlungen könne auch den Kommunen nicht unterstellt werden, da diese die eingesammelten Wertstoffe an die private Entsorgungswirtschaft zu übergeben hätten.

Thematisiert wird zudem ein mögliches Fortbestehen der dualen Systeme auch unter den Rahmenbedingungen des Länderkompromissmodells.

Anmerkung des DStGB

Der DStGB begrüßt es ausdrücklich, dass sich die Länder erneut aktiv in die Diskussion um das Wertstoffgesetz im Sinne der kommunalen Forderungen einbringen und wird über die weiteren Entwicklungen zeitnah berichten.

(Foto: © M. Schuppich - Fotolia.com)

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