Bundesregierung legt erstmals umfassenden Waldbericht in neuer Form vor

Nach § 41 Abs. 3 des Bundeswaldgesetzes ist die Bundesregierung verpflichtet, dem Deutschen Bundestag über Lage und Entwicklung der Forstwirtschaft in Deutschland zu berichten. Mit Beschluss vom 26. Oktober 1990 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung beauftragt, alle zwei Jahre einen Bericht insbesondere über ihre laufenden Aktivitäten zur Tropenwalderhaltung und zum Stand der Umsetzung geeigneter Schutz- und Vorsorgemaßnahmen auf internationaler, EU-weiter und nationaler Ebene vorzulegen.

Bisher unterrichtete die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über die Situation des Waldes und ihre nationale, europäische und internationale Forstpolitik in unterschiedlichen Berichten und Zeitabständen. Gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages vom 08. November 2007 sollen diese Themen künftig auf einen Bericht einmal pro Legislaturperiode konzentriert werden. Mit dem vorliegenden Waldbericht 2009 kommt die Bundesregierung dem o. g. Berichtsauftrag zum ersten Mal nach.

Der Bericht mit seinen 116 Seiten liefert umfassende Informationen über die Bedeutung des Waldes in Deutschland und im weltweiten Maßstab. Auch wenn er sich nicht speziell auf das jeweilige Bundesland bezieht, so kann der Waldbericht sicherlich bei der forstpolitischen Arbeit vor Ort im Gespräch mit Bürgern und Lokalpolitikern insbesondere beim Thema Tropenwald und Tropenholz eine gute Hilfe sein.

Der Waldbericht steht unten als PDF-Dokument zum Download bereit.

(Ute Kreinemeier, DStGB)

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