Kommunalwald

Öffentliche Anhörung zur Änderung der Biomasseverordnung im Deutschen Bundestag

Die Anhörung verdeutlichte erhebliche Unterschiede in der Bewertung der vorgesehenen Regelungen. Während Umweltverbände eine stärkere Priorisierung der stofflichen Holznutzung forderten, warnten Vertreter der Forst- und Holzwirtschaft sowie der Energiewirtschaft vor zusätzlichen Einschränkungen der energetischen Holzverwertung, staatlichen Eingriffen in bestehende Absatzmärkte und einem weiteren Anstieg bürokratischer Anforderungen.

Wesentliche Ergebnisse der Anhörung

Ein zentraler Diskussionspunkt war die Umsetzung des sogenannten Kaskadenprinzips. Danach soll Holz möglichst zunächst stofflich und erst nachrangig energetisch genutzt werden. Dieses Ziel wurde grundsätzlich nicht infrage gestellt. Unterschiedliche Auffassungen bestanden jedoch darüber, in welchem Umfang der Staat die Verwendung einzelner Holzsortimente verbindlich vorgeben sollte.

Vertreter der Forst- und Holzwirtschaft betonten, dass die stoffliche und energetische Holznutzung in der Praxis eng miteinander verbunden sind. Insbesondere minderwertige Holzsortimente, Waldrestholz und Holz ohne wirtschaftlich tragfähige stoffliche Absatzmöglichkeiten müssten weiterhin energetisch verwertet werden können. Eine pauschale Einschränkung dieser Nutzung könne die Wirtschaftlichkeit der Waldbewirtschaftung beeinträchtigen und die Bereitstellung erneuerbarer Wärme erschweren.

Kritisch diskutiert wurde insbesondere die vorgesehene Definition von Rundholz in Industriequalität. Die Waldbesitzerverbände forderten, bei der Einstufung stärker die tatsächlichen regionalen Wald- und Marktbedingungen zu berücksichtigen. Eine allein an technischen Qualitätsmerkmalen orientierte Definition werde den unterschiedlichen Absatzmöglichkeiten und Verwertungsstrukturen nicht ausreichend gerecht.

Die Vertreter der Energiewirtschaft verwiesen auf die Bedeutung von Biomasse für die erneuerbare Strom- und Wärmeerzeugung. Insbesondere im Bereich der leitungsgebundenen Wärmeversorgung bleibe Holzbiomasse ein wichtiger Energieträger. Positiv bewertet wurden die vorgesehenen Übergangsregelungen für bestehende Anlagen. Demgegenüber sprachen sich Vertreter des Umwelt- und Naturschutzes für eine konsequentere Umsetzung des Kaskadenprinzips aus. Sie kritisierten insbesondere die fortgesetzte Förderung der energetischen Holznutzung und forderten eine stärkere Ausrichtung der Biomassepolitik auf die langfristige Kohlenstoffbindung in Holzprodukten.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Vermeidung zusätzlicher Bürokratie. Mehrere Sachverständige verwiesen darauf, dass die nachhaltige Waldbewirtschaftung in Deutschland bereits durch umfassende forstrechtliche Vorgaben und etablierte Zertifizierungssysteme abgesichert werde. Zusätzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten sollten deshalb vermieden werden.

Bedeutung für Städte und Gemeinden

Für die Städte und Gemeinden besitzt die Änderung der Biomasseverordnung eine besondere Bedeutung. Dies gilt insbesondere für Kommunen mit eigenem Waldbesitz sowie für Städte und Gemeinden, die im Rahmen ihrer kommunalen Wärmeplanung auf die Nutzung regional verfügbarer Holzbiomasse setzen.

Dabei ist die kommunale Doppelrolle als Waldeigentümer und Rohstoffproduzent einerseits sowie als Träger der örtlichen Wärmeversorgung andererseits hervorzuheben.

Kommunale Forstbetriebe sind darauf angewiesen, sämtliche im Rahmen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung anfallenden Holzsortimente wirtschaftlich verwerten zu können. Die energetische Nutzung bietet insbesondere für minderwertiges Holz, Waldrestholz und sonstige nicht wirtschaftlich stofflich verwertbare Sortimente wichtige Absatzmöglichkeiten. Dies gilt auch für Holz aus Kalamitäten und notwendigen Waldpflegemaßnahmen.

Gleichzeitig kann regional verfügbare Holzbiomasse einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der kommunalen Wärmeversorgung leisten. Dies betrifft insbesondere bestehende und geplante Nah- und Fernwärmenetze sowie kommunale Heizwerke.

Zusätzliche Beschränkungen der energetischen Holznutzung könnten daher nicht nur die Einnahmesituation kommunaler Forstbetriebe beeinträchtigen, sondern auch die Wirtschaftlichkeit bestehender und geplanter kommunaler Wärmeversorgungskonzepte berühren.

Kommunale Kernforderungen

Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sind bei der weiteren Behandlung der Biomasseverordnung insbesondere folgende Anforderungen zu berücksichtigen:

  1. Energetische Holznutzung sichern: Die energetische Verwertung nachhaltig erzeugter Holzbiomasse muss weiterhin möglich bleiben, soweit keine wirtschaftlich tragfähige stoffliche Nutzung besteht.
  2. Regionale Marktbedingungen berücksichtigen: Bei der Definition von Rundholz in Industriequalität sind die tatsächlichen regionalen Absatzmöglichkeiten, Holzqualitäten und Marktverhältnisse angemessen einzubeziehen. Pauschale Verwendungsbeschränkungen sind zu vermeiden.
  3. Kommunale Wärmeversorgung schützen: Die Regelungen dürfen bestehende kommunale Wärmeversorgungssysteme und wirtschaftlich tragfähige Planungen für neue Wärmenetze nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen. Für Bestandsanlagen sind verlässliche Übergangsregelungen erforderlich.
  4. Zusätzliche Bürokratie vermeiden: Bestehende forstrechtliche Vorgaben und anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise sind zu nutzen. Neue Dokumentations-, Kontroll- und Berichtspflichten müssen auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß begrenzt bleiben.

Kommunale Interessen angemessen berücksichtigen: Bei der Ausgestaltung der Biomasseverordnung ist der besonderen Verantwortung der Städte und Gemeinden als Waldeigentümer, Holzproduzenten und Akteure der kommunalen Wärmeplanung Rechnung zu tragen.

Anmerkung des DStGB

Die öffentliche Anhörung hat deutlich gemacht, dass die Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsvorgaben für Biomasse erhebliche Auswirkungen auf die Forstwirtschaft, die Holzverwendung und die Wärmeversorgung haben kann.

Für die Städte und Gemeinden kommt es darauf an, die Ziele des Klima- und Ressourcenschutzes mit den Anforderungen einer wirtschaftlich tragfähigen, multifunktionalen Waldbewirtschaftung und einer verlässlichen kommunalen Wärmeversorgung in Einklang zu bringen.

Die nachhaltige Bewirtschaftung der kommunalen Wälder, die stoffliche Verwendung von Holz und die energetische Nutzung hierfür geeigneter Holzsortimente dürfen nicht als Gegensätze behandelt werden. Vielmehr sind sie Bestandteile einer regionalen, ressourceneffizienten Wertschöpfung.

Der DStGB wird sich im weiteren Verfahren dafür einsetzen, dass die energetische Nutzung nachhaltig erzeugter Holzbiomasse als Bestandteil einer multifunktionalen Waldbewirtschaftung und einer klimafreundlichen kommunalen Wärmeversorgung erhalten bleibt. Zusätzliche nationale Verschärfungen und unverhältnismäßige bürokratische Belastungen sind zu vermeiden.

Die Anhörung selbst führte noch zu keiner abschließenden Entscheidung über die Verordnung. Ob und in welchem Umfang die vorgetragenen Anregungen im weiteren Verfahren aufgegriffen werden, bleibt abzuwarten.

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