Mit dem Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes sollen insbesondere die Informations- und Beteiligungsrechte der Fluglärmkommissionen bei der Planung und Festlegung von Flugverfahren gesetzlich gestärkt werden. Künftig sollen die Kommissionen frühzeitig beteiligt und mit den erforderlichen Unterlagen ausgestattet werden. Zudem ist eine stärkere Information der Öffentlichkeit vorgesehen.
Der DStGB begrüßt in seiner Stellungnahme die geplanten Änderungen ausdrücklich. Nach Erfahrungen vieler Kommunen wurden Fluglärmkommissionen bislang nicht immer ausreichend eingebunden und Entscheidungsprozesse häufig als wenig transparent wahrgenommen. Positiv bewertet wird insbesondere, dass künftig die geprüften Flugverfahren sowie die wesentlichen Gründe für die Auswahl veröffentlicht werden sollen. Darüber hinaus regt der DStGB an, auch Sitzungsprotokolle der Fluglärmkommissionen öffentlich zugänglich zu machen.
Aus kommunaler Sicht ist entscheidend, dass betroffene Städte und Gemeinden frühzeitig und substantiiert in die Abwägungsprozesse eingebunden werden. Denn Entscheidungen über Flugverfahren stehen regelmäßig im Spannungsfeld von Lärmschutz, kommunalen Interessen, Flugsicherheit und wirtschaftlichen Anforderungen.
