Der Schutz der Bevölkerung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Wenn der Bund von den Kommunen erwartet, öffentliche Schutz- und Zufluchtsräume zu identifizieren, zu registrieren und einsatzfähig zu machen, muss er dafür auch die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen. Es reicht nicht aus, Aufgaben zu übertragen, ohne ihre Umsetzung dauerhaft zu finanzieren. Wir appellieren eindringlich, dass der Bund die kürzlich erzielte politische Einigung im Hinblick auf Konnexität nicht jetzt wieder konterkariert.
Mit dem “Pakt für den Bevölkerungsschutz“ hat der Bund unterstrichen, dass die praktische Umsetzung in erheblichem Maße bei den Kommunen liegt. Bisher lag der Schwerpunkt der vorgesehenen Finanzierung zumindest auf der Erstbeschaffung der Ausstattung. Schon hier waren laufende Kosten für Lagerung, Wartung und Betrieb nicht ausreichend berücksichtigt. Eine geplante Fokussierung allein auf die inhaltliche Ertüchtigung einer Warn-App wäre völlig unzureichend.
Das Schutzraumkonzept kann nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn Verantwortung und Finanzierung zusammenpassen und die kommunale Ebene dauerhaft abgesichert wird. Städte und Gemeinden brauchen klare Zuständigkeiten und eine verlässliche Finanzierung – für Investitionen ebenso wie für laufende Kosten etwa bei Unterhaltung, Wartung und Personal. Langwierige und intransparente Prozesse und eine unzureichende Finanzierung werden jedenfalls nicht zu einem leistungsfähigen Zivilschutz führen.
