Bundesverwaltungsgericht gestattet Bordellverbot im Mietshaus
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17.12.2014 der Stadt Frankfurt in einem jahrelang umstrittenen Fall eines Wohnungsbordells rechtgegeben, die ein Bordell in einem Mietshaus aufgrund einer Sperrgebietsverordnung verboten hat. Eine abstrakte Gefährdung der Umgebung (hier: Kitas, eine Schule sowie …
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