DStGB unterstützt Verbot des Alkoholverkaufs in der Nacht

„Dies ist ein weiterer Schritt zur Stärkung der Sicherheit in den Städten sowie zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs gerade bei Jugendlichen. Will man dem Alkoholmissbrauch wirksam begegnen, ist ein Bündel von Maßnahmen notwendig“, betonte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin. Zu diesen Maßnahmen zählt für den DStGB neben der strikten Beachtung und Überwachung des Jugendschutzes, die gezielte Suchtprävention aber auch gesetzliche Maßnahmen, die es Jugendlichen erschweren, Alkohol zu beschaffen.

Der DStGB beobachtet seit langem mit Sorge den wieder ansteigenden Alkoholkonsum von Jugendlichen. Die Folgeschäden sind enorm: dies reicht von gesundheitlichen Schäden bei den Jugendlichen bis hin zu alkoholbedingten Gewalttaten oder Trunkenheitsfahrten, die nicht selten zu Todesopfer führen. Der DStGB fordert deshalb seit längerem, den Alkoholmissbrauch wirksam zu bekämpfen.

So gilt es zum einen, geltendes Recht umzusetzen. Im Rahmen der Überwachung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes erlassen die kommunalen Behörden immer mehr Verfügungen zur Abwehr der Gefährdung der Gesundheit der Gäste. Darüber hinaus setzen sich die Kommunen auch für „Testkäufe“ gerade bei Tankstellen und Kiosken ein, um die Beachtung des Jugendschutzgesetzes wirksam zu kontrollieren. Notwendig sind aber auch gesetzliche Grundlagen, die dem Alkoholmissbrauch vorbeugen. Dazu zählen für den DStGB die Möglichkeit für die Städte und Gemeinden, Alkoholverbote auf bestimmten öffentlichen Plätzen zu erlassen.

Ein weiterer sinnvoller Schritt ist für den DStGB den Verkauf von Alkohol an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten in der Nacht zu verbieten. „Wir wissen, dass Jugendliche weniger in Gaststätten oder Discotheken nicht zuletzt auf Grund der Preise Alkohol konsumieren, sondern sich diesen vorab beschaffen und vor dem Discobetrieb in der Öffentlichkeit oder zu Hause trinken“, erläuterte Dr. Landsberg. Von daher sei es notwendig, den Zugang zum Alkohol zu erschweren. Verkaufsverbote in der Nacht sind ein weiterer Baustein. 

Jaol

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