Kriminalstatistik 2015: Anstieg der Wohnungseinbrüche und politisch motivierter Straftaten

Das Bundesinnenministerium hat die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) sowie die Fallzahlen für die Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) für das Jahr 2015 veröffentlicht.

Wesentliche Ergebnisse:

Im Jahr 2015 wurden in Deutschland 6.330.649 Straftaten polizeilich registriert. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen geringen Anstieg um 4,1 Prozent. Die Sechs-Millionen-Grenze wurde wie auch im Berichtsjahr 2014 wieder überschritten. Die Gesamtaufklärungsquote lag mit 3.564.811 aufgeklärten Fällen im Jahr 2015 bei 56,3 Prozent (2014: 54,9 Prozent).

Wie in den Vorjahren dominierten auch im Jahr 2015 die Diebstahlsdelikte mit einem Anteil von 39,2 Prozent an der Gesamtkriminalität (41,9 Prozent an Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße). Gegenüber dem Vorjahr stieg ihre Anzahl um 1,8 Prozent auf 2.483.694 Fälle.

Während die Anzahl der registrierten deutschen Tatverdächtigen um 4,9 Prozent zurückgegangen ist, hat die Anzahl nichtdeutscher Tatverdächtiger gegenüber dem Vorjahr um 47,4 Prozent zugenommen. Der starke Anstieg der Fall- und Tatverdächtigenzahlen wird mit der hohen Anzahl der ausländerrechtlichen Verstöße im Zusammenhang mit Migrationsströmen begründet. Unter die nichtdeutschen Tatverdächtigen fallen jedoch u.a. auch Pendler, Touristen, Durchreisende und Stationierungsstreitkräfte. Der Bericht unterscheidet erstmalig zwischen „Straftaten insgesamt“ und „Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße“.

Abgebildet wir auch die Kriminalitätsverteilung nach Ländern und Städten ab 200.000 Einwohner. Die polizeilich registrierte Kriminalität zeigt insgesamt ein Nord-Süd-Gefälle. Die Ergebnisse beruhen jedoch auf Gesamt- und Häufigkeitszahlen und erlauben daher keinen umfassenden Vergleich der Kriminalitätsbelastung von Ländern und Städten.

Wohnungseinbrüche

Im Jahr 2015 wurden bundesweit 167.136  Wohnungseinbruchdiebstähle (2014: 152.123 Fälle), darunter 70.333 Fälle von Tageswohnungseinbruch (2014: 63.282 Fälle) registriert. Die Fallzahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 9,9 Prozent gestiegen, der darin enthaltene Tageswohnungseinbruch stieg um 11,1 Prozent. Insgesamt wurden 25.376 Fälle aufgeklärt, was einer Aufklärungsquote von 15,2 Prozent (2014: 15,9 Prozent) entspricht. Der Anteil der Fälle von Tageswohnungseinbruch an allen aufgeklärten Wohnungseinbruchdiebstählen beträgt 42,7 Prozent. 85,1 Prozent (2014: 85,5 Prozent) der Tatverdächtigen bei Wohnungseinbruchdiebstahl sind männlichen Geschlechts. Die deutschen Tatverdächtigen nehmen einen Anteil von 59,8 Prozent (2014: 64,5 Prozent) an den Tatverdächtigen insgesamt ein.

Die registrierten 95.836 vollendeten Fälle von Wohnungseinbruchdiebstahl verursachten im Jahr 2015 einen Schaden von 440.815.779 Euro (2014: 422.261.937 Euro).

Politisch motivierte Straftaten (PMK)

Die Zahl der politisch motivierten Straftaten ist 2015 um 19,2% deutlich angestiegen und in den Bereichen PMK -rechts- und PMK -links- auf dem höchsten Stand seit 2001. Die Zahl der Gewalttaten ist mit einem Anstieg um 30,7% ebenfalls auf einem neuen Höchststand angelangt. Der Anstieg ist vor allem auf eine Zunahme der politisch rechts- (+44,3%) und linksmotivierten (34,9%) Gewaltdelikte zurückzuführen. Deutlich gestiegen ist mit 3.007 Fällen (+31,6%) der Anteil der Körperverletzungen an den Gewalttaten im Bereich politisch motivierter Straftaten. Im Jahr 2015 kam es in 20 Fällen zu versuchten Tötungsdelikten.

Der Anstieg im Bereich PMK -rechts- zeigt sich vor allem bei den fremdenfeindlich motivierten Delikten. Darüber hinaus ist die Zahl der Angriffe auf Asylunterkünfte im Vergleich zum Vorjahr mehr als verfünffacht. Angriffe auf Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte von 199 im Jahr 2014 auf 1031 Straftaten im Jahr 2015 angestiegen, davon waren neun von zehn rechtsmotiviert. Im Vergleich zu den politisch motivierten Straftaten insgesamt ist bei Straftaten gegen Asylunterkünfte ein höherer Anteil schwerer Straftaten zu beobachten: Der Meldedienst verzeichnet für 2015 vier versuchte Tötungsdelikte sowie weitere Körperverletzungs-, Brandstiftungs- und Sprengstoffdelikte.

Straftaten gegen das Aufenthalts-, Asylverfahrens- und Freizügigkeitsgesetz/EU

Vor dem Hintergrund der erheblichen Flüchtlingszahlen in Deutschland im Berichtsjahr 2015 musste die Polizei zusätzliche Aufgaben (u.a. Bearbeitung ausländerrechtlicher Verstöße) übernehmen. Es wurden bundesweit 402.741 (2014: 156.396) ausländerrechtliche Verstöße („Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asylverfahrens- und das Freizügigkeitsgesetz/EU“) registriert. Die Fallzahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 157,5 Prozent gestiegen. Insbesondere die Fallzahlen bei „unerlaubte Einreise“ (154.188 Fälle, 2014: 49.714 Fälle) und bei „unerlaubter Aufenthalt“ (232.348 Fälle, 2014: 86.026) sind für den starken Anstieg verantwortlich.

Zu den bundesweit registrierten 402.741Fällen von ausländerrechtlichen Verstößen wurden 389.407 Tatverdächtige, davon 388.067 nichtdeutsche ermittelt (2014: 156.396 Fälle, 146.050 Tatverdächtige, davon 144.665 nichtdeutsche). Insgesamt wurden 401.480 Fälle (2014: 155.204 Fälle) aufgeklärt, was einer Aufklärungsquote von 99.7 Prozent (2014: 99,2 Prozent) entspricht.

Diese Angaben spiegeln allerdings nicht die Zahlen der in Deutschland unerlaubt eingereisten/aufhältlichen Asylbewerber/Flüchtlinge wider, da in manchen Bundesländern nur noch in begründeten Ausnahmefällen Strafanzeigen wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes gefertigt werden und in Fällen.

Bewertung des DStGB

Aus kommunaler Sicht sind die Ergebnisse der Kriminalstatistik und der Fallzahlen für die politisch motivierte Kriminalität  besorgniserregend. Die Menschen sind vor dem Hintergrund der erhöhten Terrorgefahr, des großen Zustroms von Flüchtlingen und der anwachsenden Alltagskriminalität zunehmend verunsichert und beginnen zu zweifeln, ob der Staat ihre Sicherheit ausreichend gewährleisten kann. Die wachsende Zahl der Wohnungseinbrüche und Einbruchsversuche verstärkt diese Situation. Angst, Radikalisierungen und sogar die Aufstellung von Bürgerwehren sind die Folge.

Auch die Hasskriminalität in der politischen Auseinandersetzung in Deutschland nimmt dramatisch zu. Neben Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte erfolgen zunehmend Bedrohungen und Angriffe nicht nur auf Bürgermeister, Kommunalpolitiker und ihre Familienangehörigen. Selbst ehrenamtliche Helfer, Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte werden teilweise angegriffen, beleidigt und verletzt.

Diese Situation ist aus kommunaler Sicht nicht hinnehmbar. Der Staat muss seine Handlungsfähigkeit zeigen, die Bürgerinnen und Bürger besser schützen und die Sicherheitsstrukturen stärken!

Der DStGB setzt sich für mehr Sicherheit in Kommunen ein und die wachsende Einbruchskriminalität länderübergreifend zu bekämpfen (vgl. Pressemitteilung der Hauptausschusssitzung des DStGB 11/2016 in diesem Heft).

Für eine Verbesserung der objektiven Sicherheitslage und des subjektiven Sicherheitsgefühls ist die stärkere Präsenz von kommunalem Ordnungsdienst und Polizei in der Öffentlichkeit erforderlich. Gerade in den vom Anstieg der Wohnungseinbrüche sowie Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte besonders betroffenen Gebieten muss die Sichtbarkeit der Polizei deutlich erhöht und ausreichende Ermittler eingesetzt werden. Dazu wird eine Aufstockung der Polizeikräfte, insbesondere bei den Ländern, unverzichtbar sein. Gleichzeitig sind im Hinblick auf die Wohnungseinbrüche auch die Haus und Grundstückseigentümer gefordert, geeignete Sicherungsmaßnahmen vorzuhalten, wobei sie durch Beratung sowie in finanzieller Hinsicht Unterstützung erhalten sollten. Hier stellt die Kriminalstatistik einige wichtige Präventionsmaßnahmen des Bundes vor.

Um die Kriminalität gegen kommunale Entscheidungsträger und deren Familienangehörige als auch gegen Unterkünfte von Flüchtlingen strafrechtlich besser zu verfolgen und besonders zu ächten, sollte im Deutschen Strafgesetzbuch nachgebessert werden. Der DStGB setzt sich für die Einführung eines neuen Tatbestandes „Politikerstalking“ als § 238a StGB ein. Im Hinblick auf Angriffe von Flüchtlingsunterkünften sollte als Qualifikationsmerkmal bei Gemeingefährlichen Straftaten (§§ 306 ff. StGB) wie der besonders schweren Brandstiftung (§ 306 b Abs. 2 StGB) im Strafgesetzbuch normiert werden. Im Übrigen sollte die Empfehlung an die Staatsanwaltschaften ergehen, dass im Fall des Vorliegens von Hasskriminalität das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung nach dem materiellen Strafrecht, z.B. gem. § 230 StGB, in aller Regel zu bejahen ist. Weitere Maßnahmen hat der DStGB gemeinsam mit der Deutschen Polizeigewerkschaft im Positionspapier vom 12. Oktober 2015 vorgeschlagen.

Polizei und Justiz müssen insgesamt deutlich machen, dass rechtfreie Räume nicht geduldet werden. Dies setzt nicht nur eine ausreichende Polizeipräzens voraus, sondern auch eine entsprechende Ausstattung der Justiz. Gleichzeitig ist es erforderlich, allen Flüchtlingen von Beginn ihres Aufenthalts in Deutschland an, in aller Deutlichkeit klarzumachen, dass die Einhaltung unserer Gesetze eine der Bedingungen für dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ist. Vor dem Hintergrund ist es wichtig, möglichst schnell mit Integrationsmaßnahme einschließlich der Orientierung in unser Rechts- und Gesellschaftssystem zu beginnen.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik sowie die Fallzahlen für die Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) für das Jahr 2015 ist hier abrufbar.

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