Die Ausgaben der Kommunen für die Hilfe zur Pflege sind von 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 6 Mrd. Euro im Jahr 2025 und damit um 33% angestiegen. Sie gehören damit zu den am dynamischsten wachsenden Sozialausgaben der Kommunen. Dieser ungebremste Anstieg belastet die ohnehin höchst angespannten kommunalen Haushalte noch einmal zusätzlich. Wir erwarten daher von Bund und Ländern, dass die Kosten für die Kommunen begrenzt werden. Alle föderalen Ebenen sind in der Pflicht, sich an der Finanzierung zu beteiligen.
Im Bereich der Pflege ist ein zudem ein Systemwechsel notwendig. Deutschland braucht eine wirksame Pflegereform, die auch zur Begrenzung der Ausgabensteigerung beiträgt. Um die Eigenanteile zu begrenzen, ist es aus unserer Sicht zielführend, wenn ein sogenannter „Sockel-Spitze-Tausch“ durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass zukünftig alle Pflegebedürftigen einen fixen Eigenanteil zahlen und die darüber hinaus gehenden Kosten dann von der Pflegekasse übernommen werden. Sowohl die Eigenanteile als auch die etwaige zu zahlende Hilfe zur Pflege können so begrenzt und besser planbar ausgestaltet werden. Klar ist, dass die Hilfe zu Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die nicht von den Kommunen allein finanziert werden kann.
