Soziales

Richterwoche des Bundessozialgerichts

Er betonte, dass die soziale Daseinsvorsorge eine zentrale kommunale Aufgabe nicht nur in der Pandemie sei. Ihre wirkungsvolle Gestaltung setze eine klare Aufgabenverteilung zwischen Bund, den Ländern und Kommunen und eine längerfristige Finanzierungssicherheit voraus, an der es vielfach fehle. 

Zur Eröffnung der Veranstaltung, die unter dem Motto „Corona-Pandemie: Rechtsstaat, Sozialstaat“ stand, verwies der Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Schlegel am Montag auf die vielfältigen Veränderungen im gesellschaftlichen Leben und der Arbeitswelt, die zwei Jahre Pandemie hervorgerufen haben und auch vor dem Bundessozialgericht nicht Halt gemacht hätten. Der Ehrengast, Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Harbarth, betonte in seinem Vortrag die Bedeutung des Sozial- und Rechtsstaats in der Krise. 

Frau Prof. Dr. Jochimsen, Professorin für allgemeine Volkswirtschaftslehre und Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, beleuchtete den individuellen und gesellschaftlichen Nutzen der Erfassung von Gesundheitsdaten einerseits und datenschutzrechtliche Hürden anderseits. Die Herausforderungen der Pandemie für die gesetzliche Krankenkassen standen im Mittelpunkt des Vortrags von Frau Dr. Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands. Sie stellte dabei die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Bevölkerungsschutz und Gesundheitsversorgung und der damit einhergehenden Aufgaben- und Finanzverantwortung dar.

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