Der DStGB erwartet von der Bundesregierung, die Kommission zur Reform der Pflegeversicherung rasch einzusetzen und mit dem klaren Auftrag zu versehen, insbesondere die Kosten für die Kommunen zu begrenzen. Nach dem Kabinettsbeschluss von letzter Woche, der allenfalls kurzfristig die Finanzierung sichert, müssen nun strukturelle Reformen angegangen werden. Wir haben keine Zeit zu verlieren.
Die Ausgaben der Kommunen für die Hilfe zur Pflege sind von 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 6 Mrd. Euro im Jahr 2025 und damit um 33% angestiegen. Sie gehören damit zu den am dynamischsten wachsenden Sozialausgaben der Kommunen. Ziel einer Reform muss sein, diesen Kostenanstieg zu begrenzen. Dabei kann der bereits in der vergangenen Woche intensiv diskutierte „Deckel“ für den Eigenbetrag helfen. Auf diese Weise würde sich der Betrag, den die Kommunen ausgleichen müssen, wenn die Eigenbeträge nicht aufgebracht werden können, reduzieren. Die Belastungen für die kommunalen Haushalte werden so planbarer.
Gleichzeitig führt aber kein Weg an einer tiefgreifenden strukturellen Reform vorbei. Dazu gehört, dass es einen dauerhaften, dynamisierten Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung geben muss, wie wir ihn auch aus anderen Versicherungen, wie etwa der Rentenversicherung, kennen. Gleichzeitig gilt es die Weichen zu stellen, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, das Thema Prävention noch stärker in den Blick zu nehmen und evaluierbare Strukturen zu entwickeln. Nur so kann langfristig die Zahl pflegebedürftiger Menschen reduziert und die Kosten stabil gehalten werden. Andernfalls wird nur das Symptom, aber nicht die Ursache betrachtet. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss auch entsprechend finanziert werden. Die Kosten dürfen nicht länger auf die Kommunen abgewälzt werden, wie dies derzeit mit dem System der Hilfe zur Pflege immer mehr geschieht.
