Baulandkommission

Positiven Empfehlungen müssen jetzt schnell Taten folgen

Auch die Empfehlungen der „Baulandkommission“, das kommunale Vorkaufsrecht weiterzuentwickeln und das bisher stumpfe Baugebot im Sinne des Grundsatzes „Baurechte schaffen auch Baupflichten“ praxisgerecht auszugestalten, beinhalten einen richtigen Weg speziell zur Aktivierung der 176 000 ha Brachflächen im Innenbereich unserer Städte und Gemeinden.

„Zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums trägt auch die von der Kommission bis Ende 2022 vorgeschlagene weitere Geltung des § 13 b BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren sowie die insbesondere in Dorfgebieten nötige Flexibilisierung bei der Anwendung der GIRL (Geruchsimmissions-Richtlinie) bei“, erklärte Landsberg. Ebenso entspricht die Empfehlung der Kommission, Grunderwerbssteuerfreibeträge beim erstmaligen Erwerb von Wohneigentum in Innenbereichen einzuführen, der Forderung der Kommunen. Das gilt auch für den Vorschlag, die Voraussetzungen für eine verstärkte Digitalisierung von Planungs-, Beteiligungs- und Genehmigungsprozessen zu schaffen, um dadurch schnellere Verfahren zu realisieren.

„Jetzt müssen die Empfehlungen der Baulandkommission schnell in einem Gesetzesentwurf münden und vom Gesetzgeber beschlossen werden. Wir haben angesichts von jährlich fehlenden ca. 100 000 bezahlbaren Wohnungen in Deutschland keine Zeit zu verlieren“, so Landsberg. Zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums müssen aber über die städtebaurechtlichen Änderungen hinaus Investitionen in bezahlbare Wohnungen, auch steuerlich, gestärkt werden. Zudem müssen die ca. 20 000 Baunormen, die in den letzten Jahren zu Baukostensteigerungen von 5% jährlich beigetragen haben, auf ein normales Maß reduziert werden.

„Wir müssen jedenfalls in Deutschland alles tun, um ein gutes Klima für die Schaffung bezahlbarer Wohnungen zu erzeugen. Hierzu tragen schnelle Investitionen bei, nicht aber Mietpreisbremsen, Enteignungen und ein Mietendeckel. Das Motto muss endlich lauten: „Nicht mehr weiter reden, sondern schnell handeln!“, so Landsberg.

(DStGB-Pressemitteilung Nr. 21-2019)

Weitere Informationen:

© Foto: offenblende.de/ Markus Braumann

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