Grundsätzlich unterstützen DStGB und DLT das Ziel, den Naturschutz zu stärken, die ökologische Vernetzung zu verbessern und zugleich Kompensationsmaßnahmen effizienter und flächensparender auszugestalten. Jedoch wird der Entwurf diesem Ziel an vielen Stellen nicht gerecht und gefährdet zugleich die Umsetzung von wichtigen Infrastrukturmaßnahmen, die die Bundesregierung eigentlich beschleunigen wollte.
Kritisch bewertet wird insbesondere die vorgesehene Ausweitung des Begriffs des „überragenden öffentlichen Interesses“ auf bestimmte natürliche Infrastrukturen. Dies könnte wichtige kommunale Infrastrukturvorhaben, den Wohnungsbau sowie die Ausweisung von Gewerbeflächen erheblich erschweren und die kommunale Planungshoheit einschränken. Zudem warnen DStGB und DLT vor einer weiteren Verkomplizierung des Bundesnaturschutzgesetzes durch zusätzliche Berechnungsmodelle, Anerkennungsverfahren und Dokumentationspflichten, ohne dass die finanziellen und personellen Auswirkungen auf Länder und Kommunen ausreichend berücksichtigt wurden.
Abgelehnt werden auch die vorgesehenen pauschale Bonus- und Malusregelungen bei Kompensationsmaßnahmen. Insbesondere bei Kommunen, die von geschützten Gebieten umgeben sind, ergibt sich hieraus keine Steuerungswirkung, sondern eine Verteuerung jeglicher Planung im Außenbereich. Auch eine stärkere Zentralisierung von Ersatzzahlungen beim Bund wird kritisch gesehen. Es gilt Ersatzgelder möglichst regional zu verwalten und eingriffsnah einzusetzen, um die regionale Akzeptanz nicht zu gefährden. Auch das geplante Instrument der Naturgutschriften bedarf einer deutlich präziseren gesetzlichen Ausgestaltung.
Darüber hinaus fordern die kommunalen Spitzenverbände, dass neue Pflichten zur Datenerhebung und Berichterstattung sowie zusätzliche Vollzugsaufgaben für Länder und Kommunen vermieden werden. Vor einer Verabschiedung des Gesetzes müssten die finanziellen und personellen Folgen des Entwurfs vollständig ermittelt und transparent ausgewiesen werden. Bisher sind die Kosten im Entwurf nicht aufgeführt.
Positiv zu bewerten sind dagegen unter anderem die vorgesehenen Erleichterungen für Agroforstsysteme, praxisgerechte Klarstellungen bei Unterhaltungsmaßnahmen an Verkehrswegen und Gewässern sowie den Ansatz, Kompensationsmaßnahmen stärker multifunktional auszugestalten. Dadurch können Flächen eingespart und Naturschutzmaßnahmen effizienter umgesetzt werden.
Insgesamt kann der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form den angestrebten Ausgleich zwischen Naturschutz und einer zukunftsfähigen Entwicklung der Städte und Gemeinden nicht erreicht. Er sollte daher grundlegend überarbeitet werden.
