Stadtentwicklung

Wirtschafts- und Klimaministerium (BMWK) legt Arbeitsplan für Energieeffizienz vor

Zentrale Botschaft des Papiers ist die Notwendigkeit, den Energieverbrauch Deutschlands bis 2030 um 24 Prozent zu verringern. Neben der Beschaffung alternativer Rohstoffe ist dies wesentlich, um den deutschlandweiten Energieverbrauch nachhaltig zu gestalten.

Der Plan enthält insbesondere folgende Punkte:

  • Förderung und Anreize für Neubau und Bestandssanierungen: Die Förderangebote für Kommunen, Private und Unternehmen werden neu ausgerichtet. Hauptschwerpunkt der Gebäudeförderung soll dabei die Sanierung bestehender Gebäude und Wohnungen bilden.

Die Neubauförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird zudem an klaren Klimaschutzkriterien ausgerichtet.

Zusätzlich sollen verstärkte Anreize für den Wechsel von fossilen Energieträgern auf Erneuerbare geben; so etwa von der Gasheizung hin zur Wärmepumpe. Die entsprechenden Anpassungen werden mit der Reform der BEG bis zum Sommer umgesetzt.

  • Aufteilung des CO2-Preises zwischen Vermietern und Mietern: Um Anreize für die energetische Sanierung von Gebäude durch Vermieter voranzutreiben, soll der CO2-Preis für Erdgas und Heizöl nach einem Stufenmodell neu aufgeteilt werden. Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes, desto mehr vom CO2-Preis zahlen die Vermieter. Der Gesetzentwurf wird derzeit in der Regierung abgestimmt und liegt den kommunalen Spitzenverbänden bereits zur Stellungnahme vor.
  • Gehobene Standards und Rahmensetzung: Ab 2023 wird der gesetzliche Mindesteffizienzstandard im Neubau auf die Effizienzklasse EH 55 und ab 2025 auf EH 40 angehoben. Die Formulierungshilfe für die Novelle des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) wurde am 11. Mai 2022 im Kabinett verabschiedet.
  • Heizungen stärker auf Basis erneuerbarer Energien ausrichten: Ab 2024 muss jede neu eingebaute oder ausgetauschte Heizung mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen. Das ist grundsätzlich durch den Einbau einer Wärmepumpe, von Solarthermie oder Holzpellets möglich. Das GEG soll hierfür noch 2022 novelliert werden.
  • Solardächer sollen zum Standard werden: Um Stromkosten zu reduzieren, wird durch die angestrebte große Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) eine deutliche Verbesserung der Einspeisevergütungen bei Dachanlagen gewährleistet. Die Solarpflicht soll ebenfalls im GEG verankert werden.
  • Umsetzung der EU-Effizienzrichtlinie: Die ambitionierten Effizienzziele Deutschlands sollen nach den europäischen Vorgaben angepasst werden. Damit verbunden ist insbesondere die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand (Bund, Länder und Kommunen). Die verpflichtende Einführung von Energie-/Umweltmanagementsystemen und spezifische jährliche Energiesparziele sollen hierfür den Weg bereiten. Auch die energieintensive Industrie soll Energiemanagementsys-teme (EMS) betreiben. Zugleich sind Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung des Energiedienstleistungsmarkts geplant.
  • Verstärkte Beratung von Verbraucher/innen, Gewerbetreibenden und Unternehmen: Ab Juni soll eine Energiesparkampagne starten, die Unternehmen, Gewerbetreibende und Verbraucherinnen und Verbraucher mit praxisnahen Tipps und Beratung ermutigt, selbst den Energieverbrauch mit verschiedensten Maßnahmen zu reduzieren.
  • Flächendeckende kommunale Wärmeplanung: Um den Ausbau der klimaneutralen Wärmeversorgung voranzutreiben, bereitet das BMWK ein Eckpunktepapier vor, welches bis zum Sommer 2022 veröffentlicht werden soll. Die kommunale Wärmeplanung ist laut Ministerium ein zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung und strategische Planungs- und Investitionsentscheidungen.

Anmerkung des DStGB

Der aktuelle Maßnahmenplan des BMWK greift wichtige Fragestellungen der Energieeffizienz auf. Sowohl vor dem Hintergrund des Kriegsgeschehens in der Ukraine als auch auf Grund klimapolitischer Gesichtspunkte sind weitere Schritte in diesem Bereich dringend notwendig.

Städte und Gemeinden zahlen bereits heute rund 5 Mrd. Euro für die Energieversorgung ihrer Gebäude und Liegenschaften. Während 2020 der durchschnittliche Energiekostenanteil für Kommunen bei 1,5 Prozent lag, sind es nun mehr als 2 Prozent. Für 25 Prozent der Kommunen liegt er sogar bei 3,5 Prozent. Die weitere Entwicklung ist diesbezüglich noch nicht absehbar.

Energieeinsparungen und dahingehende Anreize sind insofern dringend erforderlich, um private und kommunale Haushalte im Hinblick auf die Energiepreise nachhaltig zu entlasten.

Auch die weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen sind grundsätzlich begrüßenswert und setzen wichtige Anreize; so etwa im Bereich des Photovoltaikausbaus, der Umstellung von Heiz- und Wärmesysteme. Der verstärkte Einsatz von Großwärmepumpen ist ein erster wichtiger Zwischenschritt. Denn diese können mit einer direkten Nutzung grünen Stroms eine Vielzahl von Verbrauchern mit klimaneutraler Wärme erreichen und somit den individuellen energetischen Sanierungsbedarf verringern. Zwar liegen noch keine weiteren Informationen zum Eckpunktepapier „Kommunale Wärmeplanung“ vor. Um jedoch die Wärmewende vor Ort zu beschleunigen und die kommunalen Haushalte zu entlasten, müssen der Bund und die Länder die kommunale Wärmeplanung verbindlich fördern und den strom- und wärmeseitigen Ausbau der erneuerbaren Energien durch die Förderung der Kraft-Wärme-Koppelung absichern. Um den ambitionierten Arbeitsplan der Bundesregierung erfüllen zu können, bedarf es der gemeinschaftlichen Kraftanstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen.

Damit Städte und Gemeinden ihrer Vorbildwirkung bei der Energieeffizienz gerecht werden können, bedarf es neben einer ausreichenden Förderung der Wärmenetze auch im Bereich der Gebäudesanierung einer angemessenen finanzielle Unterstützung. Nur so können handlungs-starke Städte und Gemeinden gewährleistet und der enorme kommunale Investitionsbedarf erfüllt werden.

Um schnell und effektiv agieren zu können, bedarf es zudem einer Aufstockung des kommunalen Personals und mehr Handlungsspielräumen durch angepasste gesetzliche Rahmenbedingungen. Nur so lassen sich Genehmigungs- und Planungsverfahren im Bereich des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, der kommunalen Wärmeplanung sowie des Bauens und Sanierens im erforderlichen Umfang beschleunigen.

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