Hierin weist das Ministerium darauf hin, dass in der momentanen Dringlichkeits- und Notsituation im Falle von europaweiten Ausschreibungen sowohl das beschleunigte Nichtoffene Verfahren als auch das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb als Verfahrensarten grundsätzlich in Betracht kommen. Zwecks weiterer Einzelheiten verweisen wir auf das beigefügte Rundschreiben.
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