Kein Fiskalpakt ohne kommunales Entlastungsprogramm

Die Umsetzung des Europäischen Fiskalpaktes ist richtig, erfordert aber nach Auffassung des DStGB ein kommunales Entlastungsprogramm, andernfalls wird Deutschland die Kriterien nicht einhalten können. Der Fiskalpakt begrenzt die Staatsverschuldung von Bund, Ländern und Gemeinden auf ca. 14 Mrd. Euro pro Jahr. Trotz guten Wirtschaftswachstums haben sich allein die Kassenkredite der Kommunen im letzten Jahr um fast 6 Mrd. Euro auf 45 Mrd. Euro erhöht. Damit würden schon fast 50 Prozent des Verschuldenvolumens von den Kommunen nur mit den Kassenkrediten ausgeschöpft. Handlungsspielräume für zusätzliche Investitionen des Staates z.B. für große Infrastrukturprojekte würden stark eingeschränkt.
 
Trotz gut entwickelter Gewerbesteuer haben die Kommunen im letzten Jahr mit einem Defizit von ca. 3 Mrd. Euro abschließen müssen. Daran wird deutlich, dass die vom Fiskalpakt geforderte Konsolidierung von den Städten und Gemeinden aus eigener Kraft nicht geleistet werden kann. Dies liegt insbesondere an den nach wie vor weiter steigenden Sozialausgaben, die auch 2011 über 43 Mrd. Euro ausgemacht haben. Deswegen ist es der richtige Ansatz, die Umsetzung des Fiskalpaktes davon abhängig zu machen, dass die Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe in Höhe von 13,9 Mrd. Euro pro Jahr entlastet werden. Das ist auch deshalb gerechtfertigt, weil die Eingliederungshilfe für Behinderte durch Bundesgesetz vorgeben ist und die einzelne Stadt keinen Einfluss darauf nehmen kann, es sich vielmehr um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.
 
Bund, Länder und Kommunen sollten einen Entlastungspakt schließen. Darin sollten zum einen die Entastung von der Eingliederungshilfe geregelt werden.  Zusätzlich brauchen wir ein Programm um den bedenklichen Investitionsstau bei der kommunalen Infrastruktur aufzulösen und im Sinne des Klimaschutzes die energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude voranzutreiben

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