Konkurs von Kommunen ist gesetzlich ausgeschlossen

Landsberg verweist auf die gesetzliche Regelung, nach der Körperschaften öffentlichen Rechts, zu denen auch die Kommunen gehören, nicht in Konkurs gehen können. „Das halten wir auch für richtig.“ Im Extremfall müsste ein Land für seine Kommunen und der Bund für ein Land einstehen. „Wir sind also eine Haftungsgemeinschaft.“ Einen weiteren wichtigen Unterschied gibt es nach seinen Worten: Detroit hat in den vergangenen zwanzig Jahren mehr als eine Million Einwohner verloren. „So etwas gibt es in Deutschland trotz der spürbaren demographischen Prozesse nicht.“

Gleichwohl gesteht Landsberg zu, dass die Kluft zwischen den armen und den reichen Städten immer größer wird. Einzelne Länder hätten zwar Entschuldungspakete für die Problemstädte aufgelegt. Auch habe der Bund den Gemeinden mit der Übernahme der Grundsicherung Soziallasten abgenommen. Aber: „Wir haben ganz eindeutig ein Auseinanderdriften zwischen armen und reichen Kommunen, auch innerhalb eines Bundeslandes.“ Nach Landsbergs Worten kann man die Problemlage der Kommunen in aller Regel an einem Indikator festmachen: Haben sie viel Arbeitslosigkeit, haben sie hohe Sozialkosten, wenig Gewerbe und wenig Steuereinnahmen. „Folglich bewegt sich die Spirale weiter nach unten.“ Dann hätten die Kommunen nicht das Geld, damit die Infrastruktur attraktiv bleibt oder wird – so dass die Menschen und die Unternehmen, die für Steuereinnahmen sorgen könnten, wegzögen. „Aus diesem Teufelskreis auszubrechen, werden viele Städte nicht aus eigener Kraft schaffen.“

Der Kommunalvertreter hält grundlegende Korrekturen zur Entlastung der Städte für dringend notwendig. So müsse der Bund die Gemeinden von den erdrückenden Sozialkosten – insbesondere der Eingliederungshilfe – entlasten. Die ständig steigenden Sozialkosten sind auch ein Grund, warum die Kommunen immer weniger in die Infrastruktur investieren können. Der Investitionsstau werde auf 128 Milliarden Euro geschätzt. „Für Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Ganztagsschulen, Breitband fehlt uns jedes Jahr ein deutlich zweistelliger Milliardenbetrag.“

Nach der Übernahme der Grundsicherung durch den Bund (4,4 Milliarden Euro je Jahr) müsse er nun seinem Versprechen nachkommen, die Eingliederungshilfe zu schultern. „Diese 14,4 Milliarden Euro jährlich müssen in ein Bundesleistungsgesetz überführt werden“, sagt Landsberg. Dies sollte mit einer echten Reform verbunden werden: „Warum soll das Akademiker-Ehepaar, das ein Kind mit Zappelphilipp-Syndrom hat, sich nicht an den Kosten beteiligen?“ Grundsätzlich sieht er im Sozialbereich viel Raum für Vereinfachungen. „Der Student erhält mit dem Bafög einen Betrag für eine Unterkunft, bei ihm fragt niemand, wie er das macht, ob er bei seiner Freundin wohnt, bei Bekannten oder unter der Brücke.“ Beim Hartz-IV-Empfänger sei dagegen alles bis ins Kleinste geregelt. „So entmündigt man die Bürger. Ich halte das für falsch.“ 

Zudem führt nach Ansicht von Landsberg kein Weg an einer Neuordnung des Finanzausgleichs vorbei, die es dem Bund ermöglicht, gezielt Problemregionen zu unterstützen. Bisher ist ihm das verboten, grundsätzlich laufen solche Hilfen über die Länder. „Ob wir für solche regionalen Hilfen den Solidaritätszuschlag nutzen oder der Bund andere Einnahmen verwendet, ist mir im Grunde egal, entscheidend ist, dass Geld direkt dorthin fließen kann, wo es dringend benötigt wird. Nicht nach Himmelsrichtung, sondern nach Bedarf.“
Dass teilweise Problemstädte das Ziel von „Armutszuwanderung“ etwa aus Rumänien und Bulgarien sind, erschwert deren Situation. „Die Menschen gehen dahin, wo schon andere sind, und sie kommen in größeren Gruppen“, berichtet Landsberg. „Da sind die Städte oftmals überfordert, weil normale Integrationsmechanismen in diesen Gruppen nicht funktionieren. Wir brauchen dafür zusätzlich Mittel.“ Außerdem müssten EU-Kommission und Bundesregierung auf die Herkunftsländer den notwendigen Druck ausüben, damit sie diese Wanderung stoppten.

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