Reform der Eingliederungshilfe: Vorab-Entlastung durch höheren Umsatzsteueranteil

Stapel Geldmünzen, steigende Kurve

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund schlägt den Länder-Regierungschefs vor, den Kommunen ein größeres Stück von der Umsatzsteuer zu überlassen. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Gerd Landsberg, sagte im Südwestrundfunk (SWR), ein Plus von 0,7 Prozentpunkten für die Städte und Gemeinden könne die versprochene Entlastung der Kommunen um eine Milliarde Euro im kommenden Jahr am einfachsten herbeiführen. Das Geld solle möglichst schon „im ersten Vierteljahr“ 2014 fließen, verlangte Landsberg. Zur besseren Finanzausstattung der Kommunen schlug er außerdem vor, künftig Mittel aus dem Solidaritätszuschlag in ganz Deutschland zu verwenden, weil sie schon heute zum großen Teil in Ostdeutschland allein gar nicht mehr verwandt werden könnten.

Geissler: Zum ersten Mal nach Bekanntwerden des Koalitionsvertrages kommen heute die Regierungschefs und – chefinnen der Bundesländer zur Ministerpräsidentenkonferenz zusammen und bleiben nicht nur unter sich. Sie werden im Anschluss daran eigens auch mit der Bundeskanzlerin in Berlin zusammentreffen. Was meinen Sie, können die Städte und Gemeinden in Deutschland sicher sein, dass sich die Länderchefs auch zum starken Anwalt der Kommunen in diesem Kreis machen, oder sollte man sich besser nicht auf den Beistand von dieser Seite verlassen?

Landsberg: Also ich hoffe darauf, denn man muss wissen, die Koalitionsvereinbarung ist ja unter Beteiligung der Länder abgeschlossen worden. Also Frau Kraft war für die SPD-Länder dort beteiligt, Herr Tillich für die CDU-Länder, und die Koalitionsvereinbarung sagt ganz deutlich, wir werden die Kommunen und nicht etwa die Länder entlasten. Das sind zwei für uns wichtige Aspekte: Einmal ein Bundesteilhabegesetz für die Eingliederungshilfe, das soll später kommen und uns mit 5 Milliarden jährlich entlasten. Und der entscheidende Satz - und da hoffe ich, dass die Ministerpräsidenten sich damit beschäftigen - heißt, bereits vor der Verabschiedung dieses Bundesteilhabegesetz beginnen wir mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde pro Jahr. Und da erwarte ich schon, dass die Ministerpräsidentenkonferenz da einen Weg einschlägt, dass das möglichst schnell geht. Nicht irgendwann im nächsten Jahr, sondern nach Möglichkeit im ersten Vierteljahr.

Geissler: Es geht also insgesamt um 6 Milliarden an Entlastung. Eine Milliarde für die Grundsicherung im Alter, um das nochmal deutlich zu machen und 5 Milliarden offenbar in einer zweiten Stufe an Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Bloß, Sie sagen es, scheint nicht festzustehen, wann. Wann müsste das Geld denn spätestens fließen aus Ihrer Sicht?

Landsberg: Die eine Milliarde kommt übrigens zu der Eingliederungshilfe hinzu. Man hat gesagt, das mit dem Bundesteilhabegesetz wird etwas dauern, und deswegen bekommen die Kommunen vorab eine Milliarde. Das kann man, wenn man es will, mit einem Federstrich machen. Man kann nämlich sagen, die Kommunen bekommen 0,7 Prozentpunkte mehr von der Umsatzsteuer, das entspricht genau einer Milliarde, das ist ein kleiner Absatz in einem Gesetz, und deswegen möchte ich nicht, dass die Kommunen dann noch das ganze Jahr 2014 warten, sondern ich erwarte eine solche Verabschiedung in der ersten Hälfte 2014. Und da werden wir auch drauf drängen.

Geissler: Allerdings bei den 5 Milliarden an Eingliederungshilfe - da geht es ja um die zweite Stufe - haben Sie da Signale aus Berlin, dass der Termin für diese Einführung festgeschrieben wird?

Landsberg: Ich gehe davon aus, dass das spätestens 2015, 2016 erfolgt. Das ist deswegen problematisch, weil man die Eingliederungshilfe für Behinderte auch reformieren will und aus meiner Sicht auch muss. Wir haben eine Dynamik, die Eingliederungshilfe war noch vor wenigen Jahren unter 10 Milliarden. In diesem Jahr sind wir bei 14,8 – Tendenz steigend. Also man muss überlegen, wie man diese Kosten langfristig in den Griff bekommt. Das setzt Reformen voraus, das ist ein ganz kompliziertes System und deswegen wird das etwas dauern.
Aber ich gehe davon aus, dass spätestens in der Mitte der Legislaturperiode da ein entsprechender Gesetzesentwurf verabschiedet wird.

Geissler: Es gibt offensichtlich jenseits der vielen Zahlen auch Zweifel inzwischen, ob das Geld für die Eingliederungshilfe, wenn es denn fließt, tatsächlich bei den Kommunen ankommt. Denn in einigen Bundesländern sind nicht die Städte und Gemeinden, sondern das Land selbst zuständig für die Eingliederungshilfe. Und wenn das so ist, käme das Geld vom Bund in die Landeskasse und die Kommunen sähen keinen Cent. Was wird denn das aus dem Versprechen, die Gemeinden zu entlasten?

Landsberg: Das ist ein richtig beschriebener, für uns auch gefährlicher Vorgang. Wir haben ja unsere Erfahrungen. Wir sprechen immer von den klebrigen Händen der Länder. Das war auch beim Ausbau der Kinderbetreuung häufig so. Der Bund gibt an die Länder Geld und sie geben es eben nicht, oder nicht so schnell, oder nicht in dem entsprechenden Umfang, an die Kommunen weiter. Denn unsere Verfassung verbietet unmittelbare Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen. Also der Bund dürfte gar nicht sagen: „Wir sorgen jetzt dafür, dass die Kommunen das Geld unmittelbar bekommen“. Und deswegen wird man hier eine relativ schwierige Operation vornehmen müssen. Zum Beispiel, dass man nochmal die Umsatzsteuer erhöht oder dass der Bund von vornherein sagt, wir zahlen jedem, der betroffen ist, also einem Behinderten, ein Teilhabergeld, und um diesen Betrag reduziert sich dann auch sein Anspruch gegen die Leistungsträger.

Geissler: In der Debatte ist ja immer auch der Solidaritätszuschlag, als mögliche Geldquelle. Der fließt ja zunächst mal nur dem Bund zu. Man weiß inzwischen aber, dass ein stattlicher Teil der Summe gar nicht mehr in Ostdeutschland verwandt wird, wofür es ja eigentlich gedacht war, und nach der Reinheit der Lehre müsste der Soli dann eigentlich abschafft werden. Wie sinnvoll wäre es, ihn umzuwidmen auf Dauer, über 2019 hinaus?

Landsberg: Ich glaube, dass das sehr sinnvoll wäre. Wir können uns schlicht die Abschaffung nicht leisten. Das sind im Moment etwa 14 Milliarden. Nach der Steuerschätzung wird das bis 2020 eine Summe von 18 Milliarden sein. Und die Koalitionsvereinbarung sagt, aus unsere Sicht ja zurecht, die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen müssen neu aufgestellt werden, und das heißt im Klartext: Wir brauchen für benachteiligte Städte und Regionen, egal ob in Ost oder West, zusätzliche Mittel, übrigens auch für Investitionen. Und da kommt natürlich dieser Solidaritätszuschlag ins Gespräch und ich glaube, dass es richtig wäre, hier eine Grundlage zu schaffen, um Städten aus dieser Spirale nach unten zu helfen. Wir haben nach wie vor ja eine starke Spaltung zwischen Kommunen, denen es gut geht, aber vielen, die auch in einer Abwärtsspirale aus Verschuldung, Sozialkosten, Abwanderung, Arbeitslosigkeit sind. Und die Länder alleine werden das nicht schultern können, und deswegen brauchen wir ein anderes System, und da wird sicherlich der Solidaritätszuschlag eine entscheidende Rolle spielen müssen aus meiner Sicht. 

- Ende Wortlaut -

Das „SWR2 Tagesgespräch“ führte Rudolf Geissler.

Quelle: Presseinformation des SWR 2 vom 12.12.2013

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